EUROPA IN DER SCHWEIZ


B. Europas Weg

"Die Schweiz in der UNO"

D. Zum Weg Europas in der Neuzeit

C. Weg der Schweiz



1. Zum Ursprung


a) Mutterboden

Der Gotthard trägt die Zeichen der Mitte: Kettenraffung und Flusskreuz. Regenwolken des Kontinents entladen sich am Zentralmassiv; und mächtige Flüsse bringen das Wasser mit mineralhaltigem Urgestein zu den Menschen der europäischen Küstenebenen. Nach dem Rückgang der Gletscher im 16. Jahrtausend drängen aus allen Himmelsrichtungen Pflanzen vor; die Pflanzen des übrigen Europa gestalten hier ihren neuen Lebensraum. Ihnen taten es Menschen gleich: vom 4. Jahrtausend an drangen in mehreren Wellen und aus verschiedenen Richtungen Siedler in den Alpenraum, Menschen verschiedener Art, - in der Westschweiz waren sie von grazilem Körperbau und kleinwüchsig, im Osten gab es den robusteren Typ mit derbem und grossflächigem Gesicht und eher etwas grossgewachsen. Tiefgehende Unterschiede äusserten sich in den Lebensformen: in der Steinzubereitung, in der Verwendung des Kupfers, in den Dorfplänen und im Totenkult. Die Besiedlung geschah von Südwesten und von Nordosten her. So war es auch in historischer Zeit mit immer neuen Einschüben: Kelten, Räter, Römer, Burgunder, Alemanen, Ostgoten und Langobarden. Völker, Sprachen und Kulturen begegneten sich. Das junge Christentum tat dasselbe: aus dem Südwesten kam Mauritius mit den Seinen, aus dem Nordosten strahlte die Missionstätigkeit der Iroschotten ins Land hinein, und beide Strömungen durchdrangen das Gebiet der nachmaligen Schweiz und formten dadurch tief und bleibend das Leben der Menschen. Diese Geographie der Gegensätze wurde noch differenziert durch die natürliche Kammerung des Bodens, die den Bewohner von andern unterscheidet und trennt, zugleich aber zum Anlass wird, an dessen Leben Anteil zu suchen. Überall tun sich Gegensätze auf, verbinden sich und gestalten die Volkssubstanz, den Menschen selber.

Aus dem gesamten europäischen Umkreis - Natur, Völker, Sprachen und Kulturen – strömen Kräfte in das Gebiet der Schweiz hinein, verbinden sich miteinander und lassen Neues entstehen: Europa verdichtet in seiner Mitte einen Kern seiner selbst. Europäische Vielfalt lebt hier in kleinem Raum: Europa im Kleinen als Gabe der Natur und als Aufgabe für den Menschen.



b) Der Mensch

Im reichen Gut der Sagen und Märchen spricht sich das Innenleben einer Volkes aus, die Bildekräfte, aus denen das Leben seine Gestaltung empfängt. Da war noch ein vor-intellektueller Zustand von natürlicher Hellsichtigkeit und Verbindung mit Elementarwesen, die das menschliche Tun und Trachten unterstützten oder auch verunmöglichten: aus seiner Unmittelbarkeit im Zusammenleben mit der geistigen Welt empfing der Mensch die wertvollsten Impulse zur Führung seines Lebens.

Das Volk lebte als Verband von Geschlechtern und Sippen, umfassende Gemeinschaften, in denen das öffentliche und private Leben eins war und der politische und religiöse Bereich ungeteilt. Die Ahnen waren Teil dieser Gemeinschaft und mit den Lebenden zutiefst verbunden. Bis weit in die staatliche Zeit hinein blieb die Verehrung der Toten weit wichtiger als alle Lehren und Sakramente der Kirche, - so schilderte es nach 1570 der päpstliche Nuntius Bonhomini. Das enge Verhältnis zur geistigen Welt gestaltete auch das Kriegswesen: den Kampf bestand man mit göttlicher Hilfe; Krieg bedeutete Gottesurteil. Das ganze Leben war ungeteilt-offen.

Mangels Staat erwuchs das Rechtsleben aus Herkommen und Brauchtum. Fehde und Blutrache waren Rechtsformen der Selbsthilfe. Rächende Handlungen richteten sich gegen äussere wie auch innere Gegner: so etwa durch Heimsuchung, Dachabdecken, "nachtschach", Mazze, Saubannerzüge und unstaatliche Fehden. Solche Volksjustiz wurde zumeist geübt von den "gesellen", Knabenverbänden, die ihren Führer selber wählten und damit von innen her geführt wurden. Diese "friharste" kämpften, ohne Kampfplan und bewusste Ordnung, ganz aus dem instinktiven Erfassen der jeweiligen Situation heraus. Auch in regulären Kampfverbänden sprachen die Knechte ein gewichtiges Wort; sie ratschlagten miteinander, "was inen beduocht nottürftig sin". Sie gaben den Impuls und verlangten von den Hauptleuten die taktisch-technische Führung: der Hauptmann machte den Kampfplan – ohne dass sich dann die Knechte bedingungslos der Führung unterzogen hätten. Organisation und Führung kamen von "unten" her! Die Obrigkeit dagegen erstrebte die Ordnung staatlicher Disziplin, also eine Führung von "oben" her, aber ihre Haltung war ambivalent, zuweilen verbot sie die "friheiten", dann wieder begünstigte sie die Gesellen der "Freiheit".



c) Christianisierung

Die Christianisierung im Gebiet der späten Schweiz erfolgte von zwei Seiten her: vom Südwesten wirkte der Mauritiuskult in den Nordosten und weit darüber hinaus; Gallus andererseits liess sich bei Arbon nieder, um den Menschen und der Natur christliches Leben mitzuteilen. Beide Missionen begegneten sich, durchdrangen sich im religiösen Leben der Bevölkerung und formten dadurch am Menschen, umfassend und nachhaltig. Beide Strömungen wirkten unabhängig von der römischen Kirche!

An den Gestalten des Beatus und Gallus zeigen sich die Charakteristiken der iroschottischen Haltung: die auf die Persönlichkeit allein abgestellte Verantwortung; das Stehen ausserhalb des kirchlichen Priestertums; die einsame Höhle; der ohne fremden Beistand erlittene Tod. Unmittelbar steht der Mensch allein vor Gott! Ihm werden Willensfreiheit und Freiwilligkeit zuerkannt. Und es geht um Verinnerlichung und praktische Bewährung durch eigenen Entschluss. Im 12. Jahrhundert war die Unterwerfung der keltischen Kirche unter die römische Papstkirche endgültig vollzogen. Aber im Alpenraum senkten sich ihre Impulse und Gedanken tief in das Volk ein; nach Jahrhunderten reiften die Früchte in der Geschichte dieser Region.



2. Leben in vorstaatlicher Zeit


a) Zwei universale Mächte Europas

Gregor I. stammte aus römischem Adel und begann als Papst, eine einheitliche Kirchenorganisation und eine einheitlichen Kult über den ganzen Westen auszubreiten. Daraus entstand die Konfrontation der irischen Mönchskirche mit dem lateinisch-bischöflichen Kirchenwesen; Gallus lebte und starb im Zustand kirchlicher Ungnade. Seit dem Anfang des 4. Jahrhundert konnte sich in den Gebieten der heutigen Schweiz das Christentum ungehindert entfalten. Seit dem frühen 6. Jahrhundert begann die alamanische Einwanderung als langsame Infiltration ins Mittelland; gegen Ende des Jahrhunderts war die neue Bevölkerung ebenfalls christianisiert, und die kirchliche Organisation nach dem Genfersee zurückgedrängt. Der Übertritt der Franken zum römischen Christentum eröffnete aber der Bischofskirche neue Einflussmöglichkeiten bei den unterworfenen Völkern. So wirkten in der Alamannia zwei Strömungen des Mönchtums: die irische Bewegung mit dem Ideal der Peregrinatio in der Nachfolge Christi und die Benediktiner mit ihrem sesshaften Klosterleben.

Die Merowinger Chlothar II. und Dagobert I. erstrebten eine stärkere Eingliederung Alamanniens und Bayerns in das fränkische Gesamtreich im 7. Jahrhundert. Aber mit dem folgenden Machtverfall der Merowinger verstärkten sich die regionalen Ansprüche: der Adel wurde bestimmender politischer Faktor und Grundbesitz, Eigenkirchen und Eigenklöster sowie die Verfügungsgewalt über befestigte Orte erwiesen sich als Element der gesellschaftlichen Ordnung. Eine völlig neue Verfassung kam ins Land, mit der das im Brauchtum fest verwurzelte Herzogtum verschwand, und fremde fränkische Grafen, Sachwalter des Königs, fingen an, als Kommissare zu herrschen. Da die fränkischen Herrscher romorientierte Interessen hatten, und das Papstum bestrebt war, Erzbistümer und Bistümer zu organisieren sowie Sonderbestrebungen entweder zu integrieren oder aber auszumerzen, - der Wunsch nach territorialer Durchdringung und Beherrschung des Landes liess beide Mächte zu Komplizen werden.

Symptomatisch für die damalige Zeitsituation erwiesen sich die Schicksale zweier benachbarter Klöster. Die Gründung der Reichenau um 724 durch Pirmin geschah mit Bewilligung und Unterstützung von Karl Martell, bezeichnenderweise an grossen Verkehrslinien, auf fränkischem Königsgut und in Sichtweite des kirchlichen Zentrums der Alamannia, dem Bischofssitz Konstanz. Der "Einweisungsbefehl" Karls wies dem Gründer den Bauplatz zu nebst Gütern und Einkünften. Es handelte sich um eine politische Klostergründung, die der karolingischen Einflussnahme auf dieses periphere Reichsgebiet zu dienen hatte: massgebend waren die Interessen der "hohen" Politik. Ganz anders entwickelte sich das Kloster St. Gallen. Otmar begründete es in der Einöde, in der Gallus gewirkt hatte und wurde mit den Seinen tätig im Geist der Columban-Regel, als Sendboten des irischen Mönchtums. Zwar schenkte Pippin auch diesem Kloster ansehnliche Güter mit tributpflichtigen Leuten samt deren Aufgaben, übertrug aber Otmar die Verpflichtung, die Regel Benedikts einzuführen. Die Staatsinteressen schienen zu fordern, dieses Kloster an die Kandare zu kriegen, war es doch - im Unterschied zu Reichenau - den Machthabern zu selbständig, zu volksverbunden und zu wenig "reichstreu". So suchten weltliche und kirchliche Gegner, St. Gallen zum Eigenkloster des Konstanzer Bistum zu machen und ihm seine grundherschaftliche Unabhängigkeit zu rauben. Otmar wurde gefangen und hingerichtet, zehn Jahre danach 769 rehabilitiert und 867 heilig gesprochen.

Von beiden universalen Mächten wurde alles getan, um die iroschottischen Impulse abzuwürgen. Aber im Volk besonders des Alpenraumes lebte er weiter und wirkte, unberührt von den lärmenden historischen Vorgängen, im mythischen Seelenbereich zur Grundlegung einer neuen Welt.



b) Religiöses Leben im Volk

Im Zeitraum, da sich Naturgeistigkeit zurück bildete - so zeigen viele Alpensagen -, fühlte sich der Einzelmensch aufgerufen, aus seiner Innerlichkeit sein Leben zu gestalten. Dem armen Kesselflicker wird der Bescheid: "nie und nimmer das Licht aus den Augen lassen, sonst stürzest du in die Tiefe"; er folgt der Weisung und kommt zum Paradies, wo er seinen Bischof vor dem Portal stehen sieht, von dem man ihm sagt: "Der kann lange warten, er kommt nicht hinein!" - Die Sennenfamilie der Hungerlialp kam nie zur Messe ins Tal, was den Pfarrer veranlasste, an Ort und Stelle zum Rechten zu sehen. Da erzählte ihm der Senn: "Alltag gehe ich zu einem Felsen im Wald, ein Engel verrichtet dort das heilige Messopfer; dem diene ich zur Messe und von ihm erhalte ich die heilige Kommunion". Nachdem der Pfarrer an der heiligen Handlung teilgenommen hatte, war er betroffen, dass dieser Senn Dinge sehen und vollbringen konnte, die sonst nur Heilige zu schauen vermögen und zu tun pflegen, und er bestätigte dem Sennen: "Ja, ihr seid fromme Christen, .... fahrt nur weiter mit eurem Messamt, meiner bedürft ihr nicht dazu". – Die Sage von Tannhäuser war im alamannischen Sprachraum in zahllosen Fassungen verbreitet: der Papst kann ihn von seiner Schuld nicht befreien; das Stabwunder ereignet sich durch die Gnade der Gottesmutter ausserhalb des Kirchengebäudes; Papst Urban IV. aber muss "auf ewig sein verloren". Göttliche Gnade wird ausserhalb der Kirche in Unmittelbarkeit erfahren!

Eine alte Quelle berichtet von Laien aus den Waldstätten: "sie lernen die Bibel auswendig und verachten jene Kirchenbräuche, die sie für neu halten .....". Alle Erneuerungsbestreben innerhalb und ausserhalb des kirchlichen Rahmens fanden tiefen Widerhall, zum Verdruss des bischöflichen Klerus. Da lebten Katharer, Albigenser und Waldenser, Beginen und Begarden, Brüder vom freien Geist, Gottesfreunde und Täufer, und alle führten ihr Leben aus dem direkten Verhältnis zur göttlichen Welt, ohne Vermittlung der Kirche. Der Alpenraum war Zufluchtsort vieler Ketzer, und das Volk der Alpen Herd ewiger Unruhen! Lange vor dem Rütlischwur keimte eine auf Freiheit gegründete Eidgenossenschaft. Die Ausbreitung der Mystik zeugt von der Innerlichkeit dieser Menschen im persönlichen Leben, im Krieg wie im Frieden. Noch ein Rudolf von Netstal trug bei St. Jakob an der Birs "zwei wisse krüz von perlen", das weisse Perlenkreuz, das Kreuz der katharischen Ketzer. Bevor das Kreuz auf den Bannern getragen wurde, trug es der einzelne Krieger auf seinem Harnisch; unter dem Zeichen des Mauritius-Kreuzes zog er in seinen Kampf. Verbreitet war das Bewusstsein, "dz wir nieman uff ertrich ze einem Herrn haben wellent, den unsern Herren Got". Darum betete man vor der Schlacht "mit zertanen Armen, im geliche des hailigen crütz": in der Gebetshaltung der Katharer.

Als Arnold von Brescia sich vor der kirchlichen Verfolgung in die Schweiz rettete, fand seine Gesinnung starken Widerhall, lehrte er doch die Herauslösung aus der Vormundschaft der Kirche. Im Osterspiel von Muri um 1200 artikulierte sich Auflehnung gegen die Hierarchie der Kirche wie auch gegen die politische Herrschaft der Herren. Über die Macht des Papstes dachte man völlig anders als Roger Bacon, wenn er 1260 meinte: "Einem allein muss die Offenbarung zu teil werden, er muss der Mittler sein zwischen Gott und dem Menschen und der Stellvertreter Gottes auf Erden, dem das ganze Menschengeschlecht sich zu unterwerfen hat ohne Widerspruch ....; er besitzt die Fülle der Gewalt als menschlicher Gott". In der vorstaatlichen Schweiz des 12. und 13. Jahrhunderts erkannte man klar, dass die Pietät gegen die Religion zu trennen sei von der Nachricht gegen die Priester: die "pfaffen" wurden den weltlichen Bürgern gleich gestellt. Und weil sich im 13. Jahrhundert zeigte, dass die Klöster mehr an Pfarrkirchen als an Pfarrkindern interessiert waren, wurden die Laien aktiv und nahmen ihre Angelegenheit selber an die Hand. So wurden in der täglichen Praxis die Ergebnisse des Wormser Konkordates realisiert, die im übrigen Europa nur als unklarer Kompromiss halbherzig anerkannt und berücksichtigt wurden. In der Innerschweiz war die Kirche keine weltliche Macht, und der Klerus in die Schranken gewiesen, die seiner Aufgabe entsprachen.

Überall finden sich Symptome! Die Gemeindeleute von Lüen bauen um die Wende zum 12. Jahrhundert ihre Kirche und nehmen damit eine grundherrliche Aufgabe wahr. Sozial führende Kreise in Luzern erzwingen 1178 die Umwandlung ihrer Klosterpfarrei in eine Weltpriesterpfründe. Gegen die Unterstellung ihrer Kirche unter das Kloster Engelberg wehren sich mit Waffen 1225 die Stanser. Im Jahr 1230 schwören die Bürger der Stadt Zürich, die Geistlichen zu den öffentlichen Arbeiten des gemeinen Werks anzuhalten und von ihnen Steuern zu erheben, wie von allen anderen Bürgern auch. Seit 1246 erheben die Urner eine Landessteuer von Klöstern und Geistlichen, entgegen dem kanonischen Gesetz. Am 28. August 1247 droht Papst Innocenz IV. den Leuten von "Switz" und "Sarnen" und der Stadt Luzern mit Bann und Interdikt, weil sie ihre Pflichten gegen ihren rechtmässigen Herrn verletzt haben, aber ohne Erfolg: um dem Bann zu entgehen, bauen sich die Bürger von Luzern eine neue Kirche und wählen einen eigenen Priester. Die Bürger von Zürich halten es 1248 genauso und vertreiben alle Geistlichen, die dem Bann und Interdikt nachleben und halten ohne Gottesdienst bis 1250 durch. Der Engelberger Abt setzt 1270 die Inkorporation seiner Kirche durch; aber die Stanser wehren sich gegen den Verlust ihrer Selbständigkeit, mit Schmähworten und Waffengewalt; ein Kompromissvorschlag des Bischofs bringt 1318 keine Lösung; Bischof Otto von Konstanz belegt Land, Leute und Kirche von Nidwalden mit dem Bann, der erst 1412 aufgehoben wird. Gelöst wird aber das Problem erst 1462 durch ein Schiedsgericht der eidgenössischen Schirmorte des Klosters - unter Teilnahme von Niklaus von Flüe -, es spricht sich zugunsten der Stanser aus. Die "Landleute von Schwyz" erlassen 1294 ein Gesetz "mit gemeinem Rat des Landes mit geschworenen Eiden", wonach auch Klöster "die Last an Steuer und anderen Abgaben mit dem Lande tragen wie andere Landleute". Im Pfaffenbrief von 1370 wurde mit verblüffender Entschlossenheit "der Kirche und ihren fremden Oberen ein grosses Stück der bisherigen Herrschermacht entzogen", indem die "pfaffen" den weltlichen Bürgern gleichgestellt wurden: der Geistliche galt nur genau soviel, als er als Mensch, der er war, eben wert war. Noch am Ostermontag 1531 beschlossen die "gemeinen Landlüt uff der fryen Weidhub", sie wollten sich keinem "irdischen Herren underwerffen noch eygen machen, sunder allein dem herren gott, der sy erschaffen, und dem waren gottessun Christo Jhesu .... ergeben". Allein Gott sind sie unterworfen! Ihm zu Ehren beschliessen sie, - die "gemeinen landlüt uff der fryen Weidhub", nicht etwa ein König oder ein Bischof, - Gott "zu eeren, lob und danck" und vereinbaren, "alle unsere landlüt, und wer by uns wonen will .... söllen uffknüwen und betten Cristo Jhesu in sin liden mit zerspannen armen fünff pater noster und so vil ave Maria und einen cristenlichen glouben ane gferde". Aus diesem Grundelement in ihrem Wesen gestalten sie ihren "ewigen" Bund "in namen Gottes Amen!" und begründen das erste humane Kriegsrecht in Europa, den Sempacherbrief, ausdrücklich mit dem Gebot des "allmächtigen Gottes und dem Heil, das durch Maria allen Menschen zuteil wurde".



c) Vorstaatlicher Mensch

Das Volk lebte als Verband von Geschlechtern , auf sippenhafte Weise. Alte Familien mit Klientel stellten das Rückgrat des Volkslebens dar. Das Brauchtum ordnete das Leben und das Recht. Die Jugend hatte eine wichtige Rolle in der Gemeinschaft; schon mit dem 12. – 14. Altersjahr wurde man mündig. Noch häufiger als im übrigen Europa bildeten sich auf dem Gebiet der nachmaligen Schweiz Jungmannschaften zu geschlossenen Verbänden, die weit über die private Sphäre hinauswirkten. Überall sind ihre Spuren zu finden: im Marchenstreit, im alten Kriegsleben, in der "Befreiungstradition". In rächenden Handlungen agierten sie sowohl gegen innere als auch äussere Gegner; so ereignete sich "Volksjustiz" in der Selbsthilfe.



d) Herrschaftlicher Feudalismus

Das Feudalwesen hatte zwei Schichten entstehen lassen: Ritter und Bauer, Adel und Untertanen. Die Zahl der freien Bauern nahm ständig ab; die grosse Masse der Hörigen und Leibeigenen wurde durch Vögte regiert. Vasallen eigneten sich immer mehr und wichtige Befugnisse an und verwandelten sich dadurch aus subordinierten Lehensmannen in selbstherrliche Territorialherren. Im Reich und damit auch in der späteren Schweiz nahm der Druck feudaler Lasten zu. Geistlichkeit und Adel brachten fremde Unfreie ins Land und mit ihnen Verwaltungsmethoden, durch die Freie unfrei gemacht oder doch ihre Lasten erhöht wurden. Ressourcen und Bewegungsfreiheit wurden zunehmend beschränkt. Die politischen, richterlichen, militärischen Herrschaftsfunktionen waren einer grundherrlichen Oberschicht vorbehalten; nur der Adel hielt sich für fehdeberechtigt. Land und Leute erlitten das Schicksal, Spielball für Herrschaftsinteressen zu werden.

Der Vogtei kommt eine zentrale Bedeutung zu. Sie bedeutet immer ein doppeltes: einerseits Schutz und Schirm, andererseits Herrschaft. Der Vogt beansprucht aber auch Steuern. Im 13. Jahrhundert, in der Epoche der sich ausbreitenden Territorialstaaten wird dieser Sachverhalt von grösserer Bedeutung als zuvor.



e) Gemeinschaft

Europa im Hochmittelalter erfuhr die Auflösung des "Reiches". Alte Geschlechter starben aus, neue kamen auf und kämpften um die Übernahme des Besitzes. Die Bevölkerungen vermehrten sich; so erhielt der Boden einen höheren Wert; weite Landgebiete wurden kolonialisiert. Die Menschen begannen, vermehrt territorial zu denken und zugleich individuelles Bewusstsein auszubilden: sie erstrebten Autonomie eigener Lebensführung. Aber die ständische Gliederung wies bloss dem Adel Herrschaft- und Fehdefähigkeit zu. Die Rechtsverhältnisse waren unklar und umstritten, die Interessen divergierend. So waren die expansiven Territorialherren ständig in Kämpfe verwickelt, worunter am meisten die Untertanen zu leiden hatten. Die Burgen, die sich der Adel baute, dienten als Mittelpunkt eines Herrschafts- und Verwaltungsbezirkes wie auch als Status- und Machtsymbol; zu ihren Funktionen zählte aber auch die Schutzgewährung für die eigene Bevölkerung. Seine eigentliche Aufgabe der Friedenssicherung konnte der Adel jedoch nicht erfüllen; es herrschte allgemeine Recht- und Friedlosigkeit. Der Landfriede blieb ein Dauerproblem. Man trieb dem Interregnum entgegen: das "Reich" hatte abgewirtschaftet; ein "Reich des Menschen" fing an zu entstehen.

Im Gotthardraum gestaltete sich die Talgemeinschaft zum handelnden Faktor. Schon 955 lösten die Urner eine Zehntfrage selbständig, wie anderswo der Landesherr. Urner und Glarner legten autonom einen Alpgrenzstreit 1196 untereinander bei. Der Abt von Engelberg musste sich bei Alpstreitigkeiten 1275 mit der "gmeind der lüten dess tals zu ure" arrangieren. Bern schloss 1243 ein Bündnis mit Freiburg und löste während des Interregnums im Raum der burgundischen Eidgenossenschaft die Aufgabe des Reiches, indem es eine dauerhafte Friedensordnung aufbaute. Im Alpenraum, in Oberitalien und in der Dauphiné bildeten sich universitates mit eigenständiger politischer und rechtlicher Funktion. Und Städte (ZH, BE, SO, BS) strebten nach Reichsunmittelbarkeit, um eine Stellung zu haben, wie im Reich die Landesherren.

Uri war im 9. Jahrhundert noch "pagellus Uroniae", ein Gau, und gehörte dem Frauenkloster Zürich, wobei die Reichsvogtei von den Grafen von Lenzburg, seit 1173 von den Zähringern und nach 1218 von den Habsburgern ausgeübt wurde. König Heinrich VII. unterstellte das Tal 1231 unveräusserlich dem Reich, und 1243 verfügte die "universitas Uroniae" über ein eigenes Siegel als Zeichen seiner rechtlichen Autonomie. In einem mühseligen Prozess von zweihundert Jahren hatte sich diese Talgemeinde der herrschaftlichen Bindungen entledigt. Als Rudolf von Habsburg 1273 zum König gewählt wurde, anerkannte der diesen Zustand ohne Vorbehalt; aber Uri war nun trotzdem wieder unter die habsburgische Territorialhoheit geraten. Seine Lage war unbefriedigend; und es kam nicht von ungefähr, dass nun Schwyz von Rudolf am 19.2.1291 einen Schutzbrief erhielt, mit dem ihm zugesichert wurde, dass niemals ein Höriger über die Schwyzer freien Standes gesetzt würde. Man wusste genau, wie die Habsburgerdynastie ihre Reichspolitik mit ihrer Hausmachtpolitik vermengte: als Herzog Albrecht König wurde, verbündeten sich am 16.10.1291 Uri, Schwyz und Zürich, um gegen ihn gewappnet zu sein.



3. Geburt der Eidgenossenschaft aus der geistigen Urschweiz


a) Formkräfte

"Die Frage, wo und wie ein Volk beginnt, bleibt dunkel, wie alle Anfänge" (J. Burckhardt). Aber: die formenden Bildekräfte offenbaren sich uns in Mythos, Sagen und Märchen dieses Volkes. Die Bilder der "Befreiungsgeschichte" erhellen den inneren Gehalt des Geschehens, exakt und umfassend.

"Tell" wohnt abseits, ausserhalb der Gemeinde, ein Einzelgänger, der das Erforderliche aus eigenem Antrieb tut; er lebt bodenständig im eigenen Wesen und vollbringt das Werk eines Einzelnen, aber im Sinne der Gemeinschaft. Er trägt seinen eigenen Hut auf dem Kopf, verweigert sich der Anerkennung des Hutes auf der Stange und damit der Unterwerfung unter die angemasste "höhere" Bewusstseinkraft irgendeines Herrschers. Folgerichtig ergeht an ihn der Befehl, den Apfel wegzuschiessen, die Insignie des "Reichsapfel" als Wahrzeichen der göttlichen Allgewalt, die der Kaiser, Gottes Handhaber und Ausserwählter des Himmels, in seiner Hand hält. Das Sternen-Bewusstsein des Gottkönigs ist nicht mehr menschengemäss und weltgültig. Die Erde macht den Menschen frei! Hinfort hat dieser nur mehr das Bewusstsein, das er sich auf Erden erwerben kann

Erzählungen von Meisterschützen gab es in Norwegen, im Dithmarschen, in Island und in England, teilweise mit frappanten Ähnlichkeiten auch mit der Tellensage. Aber: aufschlussreich sind die Unterschiede! Der norwegische Toko prahlt mit seiner Geschicklichkeit, wie auch in englischen BalladenWettschiessen und Geschicklichkeitsproben eine zentrale Rolle spielen. Davon findet sich bei Tell nicht die geringste Spur. Ihm geht es um ganz Anderes. Alle diese Überlieferungen aus dem Norden (11./12. Jahrhundert?) gehören zu den gewaltsamen Ausseinandersetzungen zwischen dem zentralisierenden Königstum und dem Bauerntum, das in Twingverbänden und Talschaften organisiert war, aber dann doch dem Landesherrentum unterlag: die königliche Territorialhoheit blieb in Norwegen und Dänemark Sieger. In der Innerschweiz hingegen wurde die traditionelle Bauernfreiheit erst recht gestärkt. Der "Tell" ist Wesenswahrbild der Schweiz. Urbildlich sind "Tell" und "Winkelried". Und Niklaus von Flüe ist ein "geistlicher Tell".

Klar sah diesen Sachverhalt Jeremias Gotthelf: "Nimmer dürfen wir es vergessen – und das ist ein Unterschied, der sein soll zwischen uns und anderen Völkern, solange wir Schweizer sein wollen, zwischen der Weisheit unserer Väter und der Lehre, die in der Welt gilt - dass die Kraft bei uns im Einzelnen liegt und jedes Einzelnen Wiege das Haus ist, während andere Völker ihre Kraft in der Masse suchen und der Masse Kraft in ihrer Grösse und ihrer Verkittung, Um den Einzelnen kümmert sich keiner und von keinem wird ein Heil erwartet. Die Folgen dieser Lehre .... werden einst blutig leuchten über Europa .... Wir Schweizer verwerfen sie noch ....; uns ist der Einzelne Augenmerk und Hauptsache; jeder soll für sich der Rechte sein, dann wird auch das Volk in Masse als das rechte sich darstellen".

Die "Gesellschaft Stauffachers" trug privaten Charakter und vereinte Männer, die nicht als Vertreter der Orte, sondern rein persönlich nur ihrem Gewissen verpflichtet handelten. Sie wirkten in der Gesinnung von Werner Stauffacher, der sich als freier Mann erkühnte, sich ein Steinhaus zu bauen, was damals nur dem Adel verstattet war und darum von "Gessler" getadelt wurde. Die Mitglieder dieser Schwurgemeinschaft waren conspirati; sie suchten und fanden Gesinnungsgenossen bis "der eidgenossen heimlich so viele waren", dass "die drey lender sich mit den heimlichen eydgenossen vereinbart und sich so vast gesterket, das sy meister wurdent im Lande und vertribend die bösen herschaft". Nicht Führungspersönlichkeiten reissen also die Macht an sich, sondern "die drey lender" stärken sich durch das, was die "Gesellschaft Stauffacher" von langer Hand insgeheim vorbereitet hatten, nehmen er auf, bilden es weiter, machten einen Bund und "erwerten sich der herren, das sis nummen also hert hatten". Am Anfang der Eidgenossenschaft stand der Eid von Einzelnen: massgebend war der aus Einsicht und freiem Willen Gott und dem Nächsten geleistete Eid, ohne Ansehen der Geburt, der Sprache oder der Standes. Zum erstenmal in der Weltgeschichte schufen "Personen der verschiedensten Rechts- und Berufskreise individuell durch persönlichen Eidschwur ein neues Gemeinwesen". Eine revolutionäre Tat für jene Zeit, aber kein blutiger Umsturz: der Burgenbruch richtete sich gegen das Status – und Machtsymbol der Herrenschaft, und einzelne Vögte wurden einfach aus dem Lande verjagt; man wollte "kein Herren han".

Eine menschliche Gemeinschaft kann nur entstehen und dauernd lebenskräftig sein, wenn sie zweifach begründet wird; durch den innerlich freien Einzelnen und durch die Bündnisgesinnung als soziales Prinzip. Damit sind die Systemfehler des Kapitalismus und des Sozialismus behoben: wir leiden darunter, dass der eine das Gemeinschaftswesen nicht kennt und der andere den freien und verantwortungsfähigen Einzelmenschen vergisst. Heute mangeln uns "Eid" und "Bund".



b) Die Bundesgemeinschaft

Die säkuläre Transformation des "Reiches" in das "Reich des Menschen", in eine gewillkürte Gesellschaft, war schwierig und voller Konflikte. Viele suchten Schutz bei einem Stärkeren und machten es wie die freien Bauern zu Wohlen im 11. Jahrhundert: diese übergaben wegen der "Arglist der Zeiten" ihre Güter dem reichen Gutsherrn Guntran und empfingen sie als Lehen wieder zurück; nach geraumer Zeit aber nahm ihnen ihr Schutzherr auch noch den Rest ihrer früheren Unabhängigkeit. Noch schlimmer erging es denen von Muri mit Lancelin, in Altenburg bei Brugg; dessen Sohn schlug später einen Befreiungsversuch dieser Unterdrückten gewaltsam nieder und gründete eine Burg, - die Habsburg! Anders ging man in den Waldstätten und in Bern vor: Leute hörigen oder leibeigenen Standes wurden im 13. Jahrhundert von den Freien losgekauft, um die Gemeinschaft zu stärken. Später wurde dann im Bundesbrief von Brunnen beschworen: "daz sich .... unser enkeiner beherren sol oder dekeinen herren nehmen". Jeder muss frei bleiben, damit Selbständigkeit der Gemeinschaft sei! Aber auch die Politik geflissentlich ausgehandelter Schutzbrief mit mächtigen Reichsfürsten erwies sich als Fehlschlag; Schutz war nicht ohne Herrschaft zu haben!

In der Innerschweiz brauchte man kein Joch abzuschütteln und man wollte auch nicht um "friheiten" betteln, sondern seine Zukunft selber gestalten: "Wir wollen seyn ein einzig Volk von Brüdern .... Wir wollen frei sein wie die Väter waren .... Wir wollen trauen auf den höchsten Gott und uns nicht fürchten vor der Macht der Menschen". Nur entschiedener Tatwille konnte helfen, die Probleme zu lösen, die die grossen Herren nicht bewältigen konnten. War im europäischen Umfeld die Friedenswahrung ausschliesslich Aufgabe der Fürsten und des Adels, - in der Innerschweiz verwirklichten Bauern das "Reich", ohne Adel und Klerus. Der Eid-Genosse war "Ritter" geworden, als "beider Schwerter Genoss".

Die Formkräfte der entstehenden Gemeinschaft von Bauern und Bürgern zeigen sich in den Bundesbriefen, in der Zunftverfassung Zürichs 1336 und im Bund von Zürich mit den Waldstätten 1351: die Gemeinde handelt "souverän", übt selber Banngewalt und verbietet jedem sich "zu beherren"; sie ordnet die Rechtsverhältnisse und überlagert die verschiedenen Rechtskreise, wie Adel, Freie, Hintersässen und Gotteshausleute, indem sie eine eigenständige politische und rechtliche Funktion erfüllt. Alle Stände wirken zusammen in der Selbstverwaltung, ohne Organisation "von oben her". Der Zweck des Bundes liegt im Erreichen des "Gemeinen Nutzen". Und weil dieser immer wieder je neu bestimmt werden muss, bedarf das Gemeinwesen des Einvernehmens und der Mässigung und eines Urteils "ze minnen oder ze rechte"; alles liegt an Verständigung. Durch die Mitwirkung "von unten" entsteht eine neue Ordnung.

War der 1. Bundesbrief, die Erneuerung der "antiqua confoederatio", noch ein blosser Schutzbund auf Gegenseitigkeit gewesen, so strebte der 2. Bundesbrief von 1315 bereits nach einer umfassenden Daseinsgemeinschaft für alle Glieder der Gemeinde: "Wir, die Landleute von Uri, von Schwyz und von Unterwalden, - damit wir in Frieden und in (Gottes) Gnade leben mögen und wir unsern Leib und Gut beschirmen und bewahren mögen – haben uns mit Eiden auf ewig zusammen verbunden ....". Wollte man einen solchen Friedenszustand wahren, so musste das Recht herrschen, nicht wirtschaftliche Interessen oder partikulare Machtpolitik; deshalb wurden die bestehenden Rechte, sei es von Habsburg oder von Klöster, ausdrücklich vorbehalten, aber nur solange sie nicht die Rechtsautonomie der Länder gefährdeten.

Das "Reich des Menschen" entstand, indem die Zuständigkeiten neu verteilt wurden. Die alte Ordnung wurde damit von "unten" her durchbrochen. Nun zählte nicht mehr Hierarchie und Herrschaft, weil die Kommune die Funktion der "Krone" in die eigene Hand genommen hatte. Selbstverwaltung ersetzte Herrschaft: Der europäische Grundprozess der Individualisierung und Säkularisierung als Lebenssaat im Irdischen trat erstmals und augenfällig zutage und gestaltete nachhaltig eine neue Zeit.



c) Entfaltung staatlicher Existenz auf dem Weg zum Staatswesen

Im Zürcherbund 1351 kommt das Bildungsprinzip der Eidgenossenschaft anschaulich zum Ausdruck: "das ein ieklich statt, ieklich land, ieklich dorf, ieklicher hof .... bi ir gerichten, bi ir friheiten, bi ir landvestinen, biren rechten und biren guoten gewonheiten gentzlich beliben suiln". Es geht um die Verwirklichung der lokalen Wünsche und Ziele! Demgemäss ist der Zusammenhang der Bündnispartner untereinander locker. Die Erweiterung des Bundes erfolgt langsam und auf Grund von Einzelverträgen, die den jeweiligen Verhältnissen angepasst sind. Das ermöglicht ein organisches Zusammenwachsen der Glieder, ohne das Korsett eines einheitlichen Bundesvertrages. Gerade das erlaubt das Werden eines eidgenössischen Bewusstseins: erstmals ist im "Paffenbrief" 1370 nicht mehr von Eidgenossen die Rede, sondern von einem Land, von der "Eydgnossschaft"; die gesamteuropäische territoriale Gesinnungsart prägt das Leben der werdenden Gemeinschaft. Am Ende des 14. Jahrhundert ist die Eidgenossenschaft eine Realität, ohne zentrale Institution, mit einem kräftigen Eigenleben der einzelnen Glieder. Die beiden Verfassungsbriefe 1370 und 1393 zeugen vom bewussten Formwillen des Bundes, der in der Folge das bündische Zusammenleben gestaltet.

Die Kriege der Eidgenossen im 14. Jahrhundert waren Volkskriege gewesen zur Selbstbehauptung eigenen Wesens: Phalanx besiegte Ritterheere; der Adel blieb bis ins Innerste gelähmt, und die Eidgenossen stiegen in der Achtung des Auslandes. Im 15. Jahrhundert aber gerieten sie in den Strudel der Grossmachtpolitik, indem sie in der Erfüllung ihrer Bundespflicht, ans Treue zum gegebenen Wort, die Hauptlast des Kampfes auf sich nahmen. Die Schweiz wurde militärische Grossmacht, - mit unerfreulichen Auswirkungen auf das Leben des Volkes! Seit Grandson flossen nie gekannte Reichtümer ins Land; alte Gewerbe gingen zurück, die jungen Leute wandten sich dem Reislaufen zu. Das soziale Leben verarmte. Die Pest trug zur innern Krise bei. Dem Gemeinwesen erwuchsen in dieser Situation vermehrte Aufgaben und damit Sachzwecke. Die Bemühungen um Integration aller Glieder wurde verstärkt. Da entfaltet sich ein gemeineuropäischer Prozess: die Individualisierung und Säkularisierung als Lebenssaat im Irdischen lässt eine immer grössere Differenzierung der Gesellschaft entstehen bei immer grösserer Mobilität vor allem der unteren Bevölkerungsschichten. Staatlichkeit bildet sich aus; die Regierungen übernehmen mehr Aufgaben; im 15. Jahrhundert taucht der Begriff "Obrigkeit" auf für die Inhaber des Gewaltmonopols. Diese suchen sich im Strom der Zeit zu behaupten und Fuss zu fassen mittels Abschliessung und Zementierung bestehender Verhältnisse: ständische Zugehörigkeit wird immer deutlicher: in Sitten und Kleidermandaten erscheint Hierarchie der Stände gültig, und im politischen Leben wird sie praktiziert. Gottesgnadentum beginnt sich abzuzeichnen, und die Kirche steht dabei dem Staat beflissen bei. In dieser sich säkularisierenden Welt rückt die Herrschaftspotenz ganz an die Spitze der ständischen Pyramide.

Auch die Eidgenossenschaft stand in diesem Prozess darinnen, machte ihn mit, - aber nur teilweise, abgeschwächt und zeitlich begrenzt, entsprechend ihrem Eigenwesen. Obrigkeit und Volk fingen an, im Gemeinschaftskörper einen Antagonismus zu bilden. Lehrreich wurde der "Saubannerzug". Der Art und Weise, wie die Burgunderbeute lange Zeit nicht unter die Anspruchsberechtigten verteilt wurde, weckte den Zorn der "Gesellen" in der Innerschweiz; sie veranstalteten "hinder den räten" eigene Landsgemeinden und beschlossen, unter dem Panner mit dem Eber und dem Kolben, im Zeichen der "Mazze", auszuziehen, um selber zum Rechten zu sehen, selber "zu der Eigenossen sachen ouch lugen". Die Stadtobrigkeiten waren äusserst besorgt, nicht zu letzt wegen ihrer eigenen Untertanen (!), die von diesem anarchischen Vorgehen der "Gesellen" hätten mitgerissen werden können. Es kam zum Abschluss des Städteburgrechts 1477, dieses sollte helfen, eine gemeinsame Front gegen "mutwillige Gewalt" aufzubauen, also die Ortsobrigkeiten zu stärken und ihnen zu helfen, allfällig widerspenstige Untertanen "gehorsam machen". Das Stanser Verkommnis nahm dieses Anliegen auf, obrigkeitliche Gewalt zu festigen und verbot gefährliche "Gemeinden", Besammlungen und Anträge, die ohne Wissen und Willen der Obrigkeit stattfinden würden. In der Innerschweiz war man aber nur halbherzig einverstanden: die Gemeinde Schwyz 1489 liess mitteilen, dass der Fall Waldmann hätte vermieden werden können, wenn "eine biderbe gemeind gesin" wäre, solche hätten "bishar der Eigenossenschaft nit ubel erschossen". Im Ganzen hatte der Zug der "Gesellen" berechtigten Erfolg: endlich wurde der Brandschatz verteilt, und ihre späteren Forderungen in bezug auf die geheimen "schenkinen, mieten und pensionen" hatten doch einige Wirkungen ausgelöst. Die Kraft "von unten" half Schlimmeres verhüten.

Am Ende des 15. Jahrhunderts steht am eidgenössischen Himmel ein Dreigestirn: Hans Waldmann, Matthäus Schiner, Niklaus von Flüe. Der Zürcher Bürgermeister, der "schönste, glänzendste, mächtigste Mann der Eidgenossenschaft, vom französischen König mit Ehren und Gold überhäuft, auch Auszeichnungen und Geschenke vom Kaiser davontragend", - Waldmann war dem Aristokratismus verfallen und endete auf dem Schafott. Der Walliser Kardinal, eine überragende Erscheinung, "Kaiser und Päpste machend", beinahe selber zum Papst geworden, - Schiner verkörperte einen überlebten Klerikalismus und wurde von seinen Landsleuten "gematzt" und auf Lebenszeit des Landes verwiesen. Beide hochbegabte und weithin berühmte Männer verrieten Sinn und Ursprung der Eidgenossenschaft und wurden darum vom Volkskörper ausgeschieden.

Niklaus von Flüe war ebenfalls von weit ausstrahlendem Ruf; von nah und fern wurde er besucht von Ratsuchenden aller Stände, von Staatsmännern und Privatpersonen; er war in seiner Zeit eine geistige Autorität, nur die Kirche verhielt sich misstrauisch bis ablehnend. Sein "Visionsbild" war "fern von jedem Extrem, - in jeder Hinsicht zentriert, sowohl reich wie massvoll .... und teilt die Einsicht mit, dass die Erfahrung des Göttlichen sich im begrenzten Geviert dieser Welt vollzieht". So gab er seiner gefährlich turbulenten Zeit grundlegende Ermahnungen: "seid einander gehorsam", aber nicht einer Obrigkeit, sondern im Hören auf den Mitbürger, - "machend den zun nit zu wit; beladend üch nit fremder sachen, bündend üch nit frembder Herrschaft". Bruder Klaus mahnt seine Mit- Eidgenossen zu gütlicher Vereinbarung auf Grund von gegenseitigem Verstehen und Anerkennung des Partners: Verhandlung und Übereinkunft lässt den Menschen gelten, kommt ihm entgegen, geht auf ihn ein und bereitet damit einem friedlichen Zusammenleben den Weg. Einsicht, die zeitlos gültig ist! In ihr beruht das Bündisprinzip. Die Tagsatzung zu Stans hatte die Botschaft verstanden und aufgenommen; so konnte man den richtigen Weg beschreiten: eine dauernde Gratwanderung zwischen "Herrschaft von oben" und "Anarchie von unten".

Die Katastrophe von Marignano wurde zum Glücksfall. Hatte der Schwabenkrieg 1499 faktisch die Bindung an das Reich beendet, so verwies nun die Niederlage die Schweiz auf sich selber, auf ihr Wesen und damit auf ihre ureigene Aufgabe. Aus all' ihren Erfahrungen mit den Grossmächten zog man in der Eidgenossenschaft am 7.7.1516 den gültigen Schluss: "Man will nicht mehr kaiserlich oder französisch, sondern nur eidgenössisch sein!" Was Niklaus von Flüe aus dem Goldgrund seines Eremitenlebens geschöpft hatte, ging nun in die Lebenshaltung der Eidgenossen ein. Die Besiegten hatten sich selber besiegt und erkannt und damit die innere Grösse aus dem äussern Zusammenbruch gerettet. Die "grosse Politik" verschwand, dafür tauchten überraschend Einzelpersönlichkeiten auf, die dem Leben auf dem neuen Weg Richtung und Kraft zu geben vermochten. "Der Bund war ins Bewusstsein der Eidgenossen getreten"; so konnte die Schweiz erstmalig zu einem Ganzen werden, ohne neue Organisation alleine als Wirkung erneuerten Geistes.



d) Ergebnisse der ersten Phase

Die Zeitverhältnisse im Hochmittelalter erforderten eine Entscheidung: man konnte Schutz suchen bei einem Grossen oder aber auf seine eigenen Kräfte bauen. Im Gebiet der nachmaligen Schweiz wurde beides versucht. Als lebensfähig erwies sich einzig die Lösung genossenschaftlicher Selbstverwaltung in den Gemeinden und Talschaften, die sich in Bündnissen zusammenfanden und sich dadurch stärkten. Diesem vielfältigen Geschehen lag eine präventive Absicht zugrunde: man wollte kommenden Entwicklungen durch Einzelinitiative zuvorkommen, um sein Leben selber gestalten zu können.

Um diesen Zweck erreichen zu können, wurde eine rechtlich-politische Grundlage für das Zusammenleben gelegt; sie allein wurde angestrebt, keine Sachzwecke, keine sozialen oder wirtschaftlichen Ziele; bestehende Rechtsverhältnisse blieben unverändert, auch die der Herrschaft Habsburg. Stadt und Land fanden sich in ihren gemeinsamen Interessen partnerschaftlich im Bundesverhältnis. Dieses umfasste alle Stände-, Rechts- und Berufskreise nach innen, - und nach aussen lag in ihm die Kraft des Abwehr- und Sicherheitskampfes, der von den Grossmächten aufgenötigt wurde. Man musste sein Daseinsrecht erkämpfen.

Das zeitgemässe territoriale Denken in Europa motiviert die Orte der Innerschweiz und Städte, wie Zürich und Bern, in ihre Umgebung auszugreifen und ihren Lebensraum abzurunden. Überall ereignet sich Landesausbau durch Kolonisation. Territorial wird auch die Rechtspflege: kommunale Gerichtsbarkeit ersetzt – sehr allmählich! – die private Selbsthilfe. Territoriale Begehrlichkeiten verändern sogar teilweise den eigentlichen Sinn eigener Selbstbehauptung in der bewaffneten Auseinandersetzung mit feindlichen Kräften.

Der Lebensnerv des werdenden Gemeinschaftsgebildes lag im Daseinsrecht des Einzelnen. Darum wurde Vielfalt respektiert und jede "Herrenschaft" abgewiesen. Jeder sollte das Seine verwalten können! Das benötigte Gegenseitigkeiten von "oben" und "unten" und liess keine Bevormundung zu: nicht die der Kirche, nicht die von Grossmächten, so wenig wie die von eigener Obrigkeit. Der Gemeinnutz wurde angestrebt, nicht eine künstlich organisierte Ordnung. Der Mensch gedieh dank seinem direkten Verhältnis zu Gott und zum Reich. Ein "Reich des Menschen" wollte entstehen. Im Zeitraum von 1315 – 1516 wurde der geistige Gehalt ausgebildet und in lebendige Form überführt. So konnte man zur eigenen Bestimmung durchfinden.



4. Im Kampf um den Eigenstand: Anpassung und Widerstand


a) Die lieben Nachbarn

Im europäischen Bürgerkrieg zwischen "oben" und "unten" musste die junge Eidgenossenschaft sofort um ihr Daseinsrecht kämpfen. Die Tendenz zur Territorialisierung machte Nachbarn zu Gegnern, und die Savoyer, Kyburger, Habsburger hatten grossräumige Ziele. Hart stiessen sich die Dinge im Raum. Die drei grossen Gegenspieler der Eidgenossenschaft im Spätmittelalter, Frankreich, Burgund und Habsburg, lebten und handelten gemäss alten Herrschaftsprinzipien und regelten ihre Gebiete von einem Zentrum aus. Dass die Schweiz ihr Dasein aus dem Nährboden des Volkes je neu hervorholte, war den Grossmächten tief zuwider, weil sie spürten, dass die Existenz dieses "Sonderfalles" allein schon die Berechtigung ihrer Bestrebungen gültig widerlegte.

Für diese Situation steht Habsburg repräsentativ da, Sein Aufstieg zur grossen europäischen Macht ist eindrücklich. Der Wahlspruch Friedrichs III. spricht die eigentliche Triebkraft dieser Menschen aus: AEIOU, und meint "Alles Erdreich ist Österreich untertan". Waren damals dynastische Eheverbindungen ein übliches Mittel der Politik, für die habsburgische Macht ist Heiratspolitik besonders kennzeichnend: "Bella gerant alii, Tu felix Austria nube!" Alte "sakrale Kosmos-Herrschaftsordnung", einer untergehenden Welt verbunden, etablierte sich in Europa als Wachstumsferment, ein Gärungsmittel. Die Habsburger wissen, um was es geht; Kaiser Maximilian spricht es deutlich aus: "Die bösen, groben gepurslüten, in denen kein Tugend, adelig Geblüt, noch Mässigung .... möchten sich zu aller tütschen Landen regierern machen, so dass weder Kaiser noch König mehr nötig wäre und die Christenheit wäre verhöhnt", deshalb gelte es, "dieselben puren und erbfind aller fürsten und ritterschaft gar umb zu kehren". In Schwaben zirkuliert das servile Schlagwort: "Die Schweizer müssen auch einen Herren haben". Aus allen Enden Europas strömt der Adel zusammen, in Kreuzzugsstimmung, sammelt sich zum Kampf: "He, und kost es lib und leben, Die Schwizer wend wir zwingen und inen ein herren geben". Und Maximilian verwendet den für den Türkenkrieg bestimmten "gemeinen Pfennig" für den "Schweizerkrieg".

Maximilian, der "letzte Ritter", beweglichen Geistes und kühn ausgreifend in seiner Unternehmung, er war anfänglich den Eidgenossen wohlwollend gesinnt; als sie sich aber nicht in seine Pläne schicken wollten, erkannte er in ihnen seinen "Erbfeind". Ähnliche Konstellation hatte sich ergeben z.B. bei Heinrich VII. 1313, König Sigismund 1415, Friedrich III. 1444 und 1474, beim Dauphin inbezug auf Basel. Trotzdem die Eidgenossenschaft im Rahmen der Soldbündnisse mit Frankreich öfters durch Hochmut beleidigt wurde und ihre Rechtsansprüche nur lässig und mangelhaft, wenn überhaupt, befriedigt wurden, - unter Ludwig XIV. liessen die regimentsfähigen Familien sie zu einem Vasallenstat des Sonnenkönigs herabsinken. Vergessen war die Mahnung von Bürgermeister Wettstein, das Staatswohl nicht leichtfertig zu verkrämern und sich zu willig vor den Franzosen zu verbeugen; die bernischen "Staatsmänner" gestanden dann auch 1706: man sei eben "keine Heldennation mehr". Der König, der seine Macht als Werkzeug nationaler Entfaltung und persönlichen Ruhms betrachtete, hielt sich an die Bestimmungen seiner eigenen Verträge nur soweit es ihm jeweils gerade passte. Aber Willkür hebt sich selber auf: der roi soleil hinterliess ein zerrüttetes Staatswesen und verarmtes Volk, in dem schon die Keime der Revolution wirksam wurden.

Das Direktorium in Paris suchte die Schweiz immer gebieterischer seinem Willen zu unterwerfen, je erfolgreicher die französichen Feldzüge verliefen und je nachgiebiger sich die Tagsatzung erwies. Napoleon will der Schweiz 1797 nach französichen Muster den Einheitsstaat aufdrängen, 1802 begünstigte er einen Föderativstaat, weil er seinen Machtzwecken besser dient; der Konsul schafft damit die Voraussetzungen für eine weiter und leichtere Beherrschung der Schweiz durch Frankreich, denn für ihn gibt es, wie er deutlich betont, nur eine Frankreich freundlich gesinnte oder keine Schweiz. Das Verteidigungsbündnis und die Militärkapitulation von 1803 wurden der Tagsatzung aufgezwungen und zeugen von den Rechten des Starken und den Pflichten des Schwachen. Liebedienerei gehört nun zu den schweizerischen Pflichten.

Mit der Heiligen Allianz war 1815 gemäss schönen christlichen Grundsätzen eine Verbindung von Staaten entstanden, um in Brüderlichkeit und gegenseiger Hilfeleistung ihre Völker in familienväterlichem Geiste zu lenken. Auch die Eidgenossenschaft machte 1817, unter dem Vorbehalt der Unabhängigkeit und der Neutralität, bei dieser Vereinigung mit, aber bald litt sie zunehmend unter dem harten Druck der starken Staaten. Als Sammelplatz verschiedener freiheitlicher Bewegungen beargwöhnt, hatten sie eine strenge Vormundschaft zu erdulden: die Grossmächte drohten ihr mit dem Verlust der Neutralität und der Unabhängigkeit, und die eingeschüchterte Schweiz erlies 1823 das Presse- und Fremdenkonklusum, um den ausländischen Zumutungen doch ja entgegen zu kommen. Die mächtigen Grossen brachten bei allen salbungsvollen Worten den kleinen Staaten wenig christliche Nächstenliebe entgegen. Nach dem Sonderbundskrieg mischten sich wiederum die reaktionären Staatenlenker in Paris, Wien und Berlin vormundschaftlich in die inneren Angelegenheiten der Eidgenossenschaft ein und drohten, im Falle der Widersetzlichkeit mit militärischen Massnahmen. Die Tagsatzung parierte aber geschickt und äusserte ihre Meinung, Bündnisse mit fremden Staaten hätten dem Land jeweils nur geschadet; sie lehnte das Bündnisangebot von König Karl Albert von Sardinien rundweg ab, entging damit einem Krieg und behielt die Möglichkeit, alle einheimischen Kräfte für die eigenen Angelegenheiten einzusetzen. Ende des 19. Jahrhundert erregte die Aufnahme vieler Sozialisten und Anarchisten in der Schweiz den Zorn Bismarks: sie wurde als "wilder Erdstrich" beschimpft, die Neutralität in Frage gestellt und die Anwendung von Waffengewalt erwogen, zudem wurde der seit vielen Jahren bestehende deutsch-schweizerische Niederlassungsvertrag gekündigt.

Die europäischen Grossmächte betrachteten die Schweiz als nützliches Instrument für eigene Zwecke, das man bei Nichtgebrauch wieder weglegen konnte. Erzeigten sie ihr einmal Freundschaft, so war diese nichts als Notbehelf, um sie gefügig zu machen. War sie aber den eigenen Absichten hinderlich. so schimpfte und drohte man mit der Waffengewalt. Sie hatte eben tanzender Affe zu sein!

Bemerkenswert ist die Sicht eines vehementen Kritikers der Schweiz, Friedrich Engels: "Die Urschweiz hat nie etwas andres getan, als sich gegen die Zentralisation angestemmt. Sie hat mit einer tierischen Hartnäckigkeit auf ihrer Absonderung von der übrigen Welt, auf ihren lokalen Sitten, Trachten und Vorurteilen, auf ihrer Lokalborniertheit und Abgeschlossenheit bestanden .... Wo das Volk eines europäischen Staates mit seinen Herrschern in Konflikt gerät, konnten die Schweizer mit Sicherheit erwarten, ebenfalls ihren Anteil am Ärger abzubekommen, bis die Schweiz Anfang dieses Jahres, nachdem sie grundlos in den Verruf gekommen war, zur revolutionären Partei zu halten, von den Herrschern des europäischen Kontinents mit einer Art Bann belegt wurde .... Die absolutistischen Regierungen Europas, die Vormunde und natürlichen Vorgesetzten der Schweiz, überhäuften sie mit einer Kette von Erniedrigungen und Beleidigungen .... Niemals ist einem Volke eine derartige Behandlung zuteil geworden, wie sie sich die Schweizer durch Frankreich, Österreich, Preussen und die kleineren deutschen Staaten bieten lassen mussten ....". Mindestens so bedenkenswert sind Engels Worte über die Haltung der Schweiz: "Was die Schweizer Regierung anbelangt, so gab sie auf jede immer unverschämtere Forderung einen noch demütigeren Bescheid. Wenn jedoch einmal in ihren Worten etwas von oppositionellem Geist zu spüren war, so konnte man sicher sein, dass sie dies in ihren Taten durch verstärkte Unterwürfigkeit wieder wettzumachen trachtete .... Jede anmassende und hartnäckige Regierung kann bei den Schweizern erreichen, was sie will". So tönte es 1853. Siebzig Jahre später sah sich ein Freund der Schweiz, Rudolf Steiner, zu folgender Charakteristik veranlasst: "Man gestattet ab und zu der Schweiz mitzureden, wenn man weiss, dass sie das sagen wird, was man gesagt haben will – die Schweiz sagt auch das, was man gesagt haben will".

Diese Einstellung der Grossmächte zeigte sich besonders deutlich in bezug auf die Neutralität. Diese war das Ergebnis einer langen Entwicklung: im Spätmittelalter nannte man sie das "Stillesitzen", zuerst nur gelegentlich, dann regelmässig innegehalten, schliesslich auch grundsätzlich festgelegt und zum leitenden Prinzip der eidgenössischen Aussenpolitik erhoben. Die Erfahrungen im Dreissigjährigen Krieg trugen das ihre zu dieser Entwicklung bei: Ende 1631 warb ein Gesandter Gustav Adolfs auf der Tagsatzung um ein Bündnis; die abschlägige Antwort veranlasste ihn, über die Neutralität zu schimpfen, sie sei bloss Fäulnis und Verrat, nicht Klugheit und Vorsicht. Einige Monate später verlangte, bei veränderter Kriegslage, Gustav Adolf von der ganzen Schweiz ein neutrales Verhalten und drohte andernfalls, ihr Gebiet mit Krieg zu überziehen. Frankreich billigte 1777 ausdrücklich die Neutralität der Schweiz, was aber nicht daran hinderte, den geplanten Einbruch in die Schweiz 1793 nur deshalb zu unterlassen, weil ihm die Neutralität vorteilhaft war. In der helvetischen Zeit war die Neutralität nur eine politische Fabel: die Schweiz hatte sich einem fremden und unberechenbaren Willen zu beugen. Nach der Schlacht bei Leipzig 1813 erklärte sich sogar Napoleon, die schweizerische Neutralität zu respektieren. Aber weil die Schweiz sich dem Kampf gegen Napoleon nicht anschloss, entstanden im Lager der verbündeten Staaten erhebliche Konflikte. In den Jahren der Reaktionszeit verdächtigten die Grossmächte die Schweiz als ein Revolutionsnest und betrieben aine Politik grober Drohungen. Eine Diskussion in der Tagsatzung über das Wesen der schweizerischen Neutralität benützten radikale Köpfe, um eine Teilnahme der Schweiz an den europäischen Kämpfen unterdrückter Völker zu fordern, denn man habe den freiheitlichen Geboten der Zeit zu folgen. Aber die Mehrheit der Tagsatzung hielt dafür, Bündnisse mit fremden Staaten hätten dem Land jeweils nur geschadet. Im 1. Weltkrieg bereiteten die kriegführenden Mächte der Eidgenossenschaft das Los eines gnädig geduldeten Kleinstaates.

Im zweiten Weltkrieg wurde sie verdächtigt, die Achsenmächte zu begünstigen und die Alliierten zu schädigen; selbst die USA hatten kein Verständnis für Neutralität auch gegenüber einer "guten" Sache, offenbar waren sie unfähig zu begreifen, dass einer guten Sache nicht mit schlechten Mitteln gedient werden kann so wie es Krieg eben ist. Während Jahrhunderten wurde diese staatspolitische Haltung immer wieder im Hinblick auf aktuelle Verumständigungen diskreditiert.

Neutralität gehört aber zum Wesen der Eidgenossenschaft! Ihre Bestimmung, nach innen zu wachsen, den Staat zu vermenschlichen im Geiste Pestalozzis und Niklaus von Flüe, ihren Gliedern ein freies Eigenleben zu ermöglichen – dieser ihr Auftrag verbietet ihr, grossräumiger Machtstaatlichkeit Gesellschaft zu leisten. Ihre Menschen sollen nicht durch staatliche Parteinahme von vornherein verpflichtet sein, sich staatskonform zu entscheiden und zu verhalten. So gewährte die Eidgenossenschaft den einstigen Orten, später den Kantonen, aber auch den Glaubensbekenntnissen und Sprachen Gedankenfreiheit und selbstbestimmten Lebensraum. Die dauernde Versuchung, sich auf Kosten anderer Staaten zu erweitern und zu bereichern, eines der Kernübel europäischer Staatlichkeit, entfiel damit, und das ersparte der Schweiz viel Kraftverschwendung im Anstreben falscher Ziele. Der Staatszweck liegt hier im inneren und äusseren Gedeihen des Menschen, nicht im Erreichen sachlicher Zwecke!



b) Anpassung und Zusammenarbeit mit ausländischen Mächten

Die Schweiz lebte als locker strukturiertes Staatswesen in und mit Europa. Immer wieder schlossen einzelne Orte Freundschafts- und Bündnisverträge. Nach den Burgunderkriegen herrschte ein ungewöhnlicher aussenpolitischer Eifer, dessen Ergebnisse kurzfristig befriedigend waren: die Eidgenossenschaft lebte mit Maximilian, mit dem Papst, mit den Königen von Frankreich und Ungarn, mit den herzoglichen Häusern von Österreich, Lothringen, Mailand und Savoyen, auch mit wichtigen süddeutschen Städten in gutem Frieden. Dieser Zustand schmeichelte dem Selbstgefühl, brachte aber schon mittelfristig verheerende Folgen: Pensionen, Gelegenheitsgeschenke und Jahrgelder liessen die eidgenössische Politik zu einem Geldgeschäft entarten, und beim Volk verdarb die Reisläuferei das sittliche Leben; alle Schichten wurden von äusseren Einflüssen abhängig, seelisch, wirtschaftlich, politisch. Die Bindungen an die unter sich zerstrittenen Hauptmächte des Kontinents schwächten den inneren Zusammenhang der Kantone, setzte die Eidgenossenschaft immer wieder Zerreissproben aus, bis zur Gefahr von Bürgerkriegen. Die überverbündeten Orte konnten deshalb keine kohärente Aussenpolitik betreiben; die Verflochtenheit und Gegensätzlichkeit der aussenpolitischen Verpflichtungen war gefährlich, neutralisierten sich aber gegenseitig. Dieser verwerfliche Zustand war für die Schweiz ein wahres Glück!

Auf dem Weg Europas befand sich die Eidgenossenschaft auch in einer tiefern Schicht. Es war an der Zeit, staatliche Organe zu erbilden und zu festigen. Das Ewige Burgrecht der fünf Städte und dann das Stanser Verkommnis bewegte sich in diese Richtung: "sonderbare gefährliche gemeinden" wurden verboten: aber symptomatisch ist die Fehlleistung, dass völlig offen gelassen blieb, wann denn eine "gemeinde" gefährlich sei und wer das nach welchen Kriterien zu entscheiden habe. Dieser Mangel erlaubte dann in der Zeit des aufkommenden Absolutismus auch schweizerischen Obrigkeiten, die Zügel zu straffen und oligarchische Verhältnisse zu entfalten. Sie bereiteten damit ahnungslos der Revolution der Boden, auf dem dann eine neue Generation zu einer eigenständigen Lösung kam, schneller und grundsätzlicher und nachhaltiger, als die Völker in Mitteleuropa, Frankreich eingeschlossen.

Die Teilhabe an der kulturellen Entfaltung Europas verleitete immer wieder Einzelne, auf den "Hoffnungsträger Umwelt" zu setzen und Stärkung jenseits der Grenze zu suchen. So etwa die Bürgermeister Schöno 1393, Stüssi 1442 und Waldmann 1487: sie verbündeten sich mit Habsburg, um ihre persönlichen Ziele besser erreichen zu können. Kardinal Schiner gelang es 1510, die Eidgenossen zu einem Bündnis mit Julius II zu bewegen, um den Einfluss von Ludwig XII. zu beseitigen: am Ende dieser Entwicklung stand Marignano! Zwingli empfahl 1524 den Zürchern, im Ausland Hilfe zu suchen; die Altgläubigen versuchten es ebenfalls. Ludwig Pfyffer führte 1587 die Fünf Orte in den sonderbündlerischen Borromäischen Bund und in ein langfristiges Vertragsverhätlnis mit Philipp II. von Spanien. Um 1620 arbeiteten die Brüder von Planta mit Spanien zusammen, und Jürg Jenatsch mit wechselnden ausländischen Mächten. Am Ende der alten Eidgenossenschaft betrieben verbitterte Schweizer die Revolutionierung ihrer Heimat, so u.a. Peter Ochs, der sich als Weltbürger fühlte und für die Beglückung der Menschheit schwärmte und an die Französische Revolution wie an ein Wunder der Geschichte glaubte, - und dabei zum willfährigen Werkzeug der Machthaber in Paris wurde. Den Abschluss der Allianz mit Frankreich feierte Pestalozzi durch ein besonderes Flugblatt vom 24.8.1798: "Juble Vaterland! Die grosse Nation will die Wiederherstellung deiner innern Kraft .... nimmt dich mit schwesterlichem Herzlichkeitsgefühl in seinen Arm .... immer das Wohl der Menschheit zu seinem Ziel .... Schwöre heute, Frankreichs Bundesgenosse zu sein .... frei zu leben, mit Frankreich zu stehen, mit Frankreich zu fallen! Das ist jetzt deine Pflicht ....!" Vielen freiheitlich gesinnten Bürgern erschien der französische Druck als einziges Mittel, die Nutzniesser des "ancien régime" zur Preisgabe ihrer Privilegien zu zwingen!

Hans Konrad Escher empfahl der Eidgenossenschaft unter dem Eindruck der Siege der Gegner Napoleons in einer Denkschrift den Ansschluss ihrer militärischen Kräfte an ihr ursprüngliches deutsches "Vaterland", das Bollwerk des europäischen Gleichgewichts. Ende Januar 1817 trat auch die Schweiz der sog. Heiligen Allianz bei, ein Bund, der für Paul Usteri ein "Gegenstand der Freude, der hohen Achtung und der Bewunderung" war. Aber die Völkerverständigung diente vor allem den Zwecken der Reaktion, was auch die Schweiz schon bald empfindlich zu spüren bekam. - Die traumatische Wirkung des ersten Weltkrieges machte viele Menschen tief empfänglich für die Worte Conrad Ferdinand Meyers: ".... Und ein Reich will sich erbauen, Das den Frieden sucht der Erde". Die Begründung des Völkerbundes erschien als eine hoffnungsvolle weltpolitische Tat. Bundesrat Motta wies mit vielen andern beschwörend und überzeugend darauf hin, die Schweiz sei es dem eigenen Wohlergehen und Ansehen schuldig, zur Förderung des Weltfriedens beizutragen. Andernfalls würde sie nicht nur schweren wirtschaftlichen Schaden erleiden, sondern auch ihre geschichtliche Aufgabe versäumen und, völlig auf sich allein gestellt, die Zukunft des Volkes gefährden. Die Volksabstimmung am 16.5.1920 fiel mit einem Zufallsmehr zugunsten des Beitritts aus, bei gewaltiger Mehrheit in den welschen Kantonen. Die Entwicklung des Völkerbund-Experimentes bestätigte dann die Argumente der Gegner und brachte die Schweiz in den Dreissigerjahren in eine heikle aussenpolitische Lage.

Der zweite Weltkrieg war für alle europäischen Staaten eine schwere Belastungsprobe auch für die politische Existenz. In der Schweiz kam es 1940 zu defätistischen Tendenzen im Bundesrat, und politische Gruppierungen forderten eine Anpassung an das "neue" Europa. Da befand dann sogar ein Robert Grimm, die Schweiz solle sich in die neue Lage einfügen, es sei doch besser, "in der notwendigen Anpassung selber die Initiative zu ergreifen, statt zu warten, bis man uns zwingt". Pilet-Golaz forderte in einer Radioansprache die "innere Wiedergeburt", das Volk solle "der Regierung folgen als einem sicheren und hingebenden Führer, der seine Entscheidungen nicht immer wird erklären, erläutern und begründen können". Er empfing eine Delegation des deutsch-freundlichen "Volksbundes für die Unabhängigkeit der Schweiz", die Massnahmen gegen die deutschkritische Presse und eine aussenpolitische Anpassung forderte. Wichtige Vertreter aus Handel, Industrie und Politik verlangten bald darauf – "Eingabe der Zweihundert" – dasselbe. Der "Gotthardbund" sprach von der "inneren Erneuerung" und von einer "zielbewussten, entschlossenen Führung, der jedermann innerhalb der Grenzen Gehorsam schuldet". Man war unduldsam gegen alles "unschweizerische" und pries die Idee der Volksgemeinschaft in einem völlig unschweizerischen Totalitarismus helvetischer Spielart.

In diesem Zeitraum entfaltete sich auch unsere Flüchtlingspolitik. An der Flüchtlingskonferenz von Evian 1938 hatte sich erwiesen, dass keiner der anwesenden 31 Staaten bereit war, die Grenzen für Emigranten zu öffnen, nicht einmal die USA, Australien und Südafrika, die doch ausserhalb jeder Kriegsgefahr sich in einer günstigen geographischen und politischen Lage befanden. Die Schweiz nahm dann aber trotzdem pro Kopf der Bevölkerung von allen Staaten am meisten Flüchtlinge auf. Freilich hätten es noch mehr sein können, denn "das Boot" war – entgegen bundesrätlicher Behauptungen – dennoch nicht voll. Die Behörden verhielten sich anpasserisch gegenüber der mörderischen Kriegsmacht und ihren grossmäuligen Exponenten; das Volk war hingegen mit wenigen Ausnahmen eindeutig gegen das Nazitum eingestellt, das 1940 unsere Neutralität "als durch die Ereignisse völlig überholt und mit der Neuordnung Europas unvereinbar" bezeichnete. So sah sich im Dezember 1944 kein Geringerer als Churchill zur Erklärung veranlasst: "was bedeutet es schon, ob die Schweiz in der Lage war, uns die gewünschten Handelsvorteile zu gewähren, oder dass sie, um sich am Leben zu erhalten, den Deutschen zuviel gewährt hat? Sie blieb ein demokratischer Staat, der von seinen Bergen aus seine Freiheit verteidigt hat. In ihrer Gesinnung ist die Schweiz, trotz ihrer ethnischen Zugehörigkeit, weitgehend auf unserer Seite gestanden". Jahre später zog der Brite nochmals Bilanz: "Von allen Neutralen verdient die Schweiz den grössten Respekt für ihre Rolle während des Krieges".

Als der Sturm des "Nazi-Goldes" über die Schweiz hereinbrach, war von Besonnenheit wenig zu spüren, aber umsomehr vom helvetischen Hochschätzen des Fremden, durchdrungen von Gefühl der eigenen Kleinheit. Viele in Behörden, Parlamenten und Medien scheint das eigene Leben der Schweiz verächtlich zu sein, "verkommen zur Sitzungs-, Diskussions- und Vernehmlassungsdemokratie" und "überholt als das kleinräumige System mit Bund, Kantonen und Gemeinden". Die unbestreitbare Tatsache, dass auch in der Schweiz Fehler gemacht worden waren, wurde masslos übertrieben dargestellt und zum erwünschten Vorwand, eigene politische Ziele durchzusetzen: "die Raubgold- und Kontengeschichten – eine Chance dafür, dass eine Minderheit etwas in Bewegung setzt. Der internationale Druck hilft uns!" (Paul Rechsteiner, SP). Ähnlich auch Tim Guldimann. Und einer Politikerin schwärmt begeistert: "Reihen wir uns wieder ein, integrieren wir uns ....". Seit jeher war der Schweizerischen Eidgenossenschaft die Aufgabe gestellt, die Anmassung von Grösse, Ehre und Macht im eigenen Innern auszutragen und zu überwinden: darin lag ihr Beitrag zu Europa, wie auch heute und morgen.



c) Wirkungen eidgenössischen Lebens in der Schweiz

Aus der Unmittelbarkeit zu Gott und zum Reich und zum Staat erflossen Impulse, denen in Europa Vorbildfunktion zukam:

Zur Zeit, als der Mainzer Reichslandfriede von 1235 dem Klerus ein uneingeschränktes privilegium fori zubilligte, behandelte man die Geistlichen in weltlichen Belangen wie die andern Volksgenossen: 1230 die Zürcher, 1246 die Urner, 1294 die Schwyzer, - eine Tendenz der alten Eidgenossenschaft, die im Pfaffenbrief 1370 besonders deutlich zutage trat. Die "lantlüte gemeinlich" verhinderten die Überdehnung kirchlicher Zuständigkeit, die im Reich des 15. Jahrhundert allgemein sehr häufige Klagen veranlasste, bis erst 1495 der "ewige Landfriede" den Klerus weltlichem Kriminalrecht unterstellte.

Im 13. Jahrhundert begannen Bauern und Bürger sich auch politisch zu festigen; die Kommunen suchten die Probleme selber zu lösen, in denen Herren versagten. Der "Stadtfriede" von Luzern enthielt die wichtigen Elemente der eidgenössischen Bünde schon 1252: in freier Vereinbarung schuf man gewillkürtes Recht und beschwor diese Einigung mit dem Bürgereid. In den ersten Bundesbriefen ist nur die Gemeinde erwähnt: "die gemeine des tals ze Uri" beschloss und handelte; Landammänner wurden nicht eigens erwähnt, sie gehörten zur Gemeinde. In diesen "Einungen" nahmen die Landsgemeinden den Bann an sich, der bis dahin und noch lange das Vorrecht der Fürsten war; erst im 15./16. Jahrhundert gewannen im Reich Bauern und Bürger wenigstens einen gewissen politischen Einfluss auf die Gestaltung des Rechts.

Der Sinn dieser Bünde und Einungen liegt in der Förderung des "Gemeinnutzens": alle haben gleiche Rechte und Pflichten und deren Gesamtheit verschafft den Gliedern das Bewusstsein ihrer Identität. Das "Gemeinwohl" ist je neu zu suchen im menschlichen Vorgang des gegenseitigen Aufeinander – Zugehens und Verstehens (Niklaus von Flüe: "Seid einander gehorsam") auf Grund des guten Willens aller Betroffenen. Der "gemeine Nutzen" liegt dabei nicht in der Vergangenheit, sondern in der Zukunft auf dem gemeinsamen Weg, den die Gemeinschaft beschreitet. Im Reich aber legitimiert sich Herrschaft durch die Vogtei, durch ihren Schutz und Schirm, den sie ihren Untertanen angedeihen lässt und der sich so leicht missbrauchen lässt, um partikulare Interessen zu tarnen.

Ein zentrales Anliegen war der innere Frieden im Gemeinwesen. Grundsätzlich boten sich zwei Mittel an: das Eingehen eines Schutzverhältnisses mit einem grossen Herrn oder ein Landfriedensbund. Aber "Schutz und Schirm" hat seinen Preis, er kostet die Freiheit, das wusste man in der Innerschweiz genau. Also blieb nur der Friedensbund: man musste den Frieden ohne König selber herstellen. Die Selbsthilfe innerhalb der Familien, die Fehde wurde verboten; das Gericht übernahm die Aufgabe, Recht durchzusetzen. Und fremde Gerichte wurden 1291 strikt ausgeschaltet: nur gewählte Schiedsleute aus den eigenen Reihen hatten den Frieden zu wahren. Im Reich gelang es erst 1495 einen zeitlich und räumlich unbegrenzten Frieden zu deklarieren und ihn dann im 16. Jahrhundert auch durchzusetzen.

Ein zweites Anliegen bildete die Freistellung der Gemeindeglieder von Fremdbestimmung. Der Bundesbrief von Brunnen enthält das strikte Verbot, sich zu "beherren". Zweihundert Jahre später tauchte diese Forderung wieder in der "Christlichen Vereinigung" der Bauern Oberschwabens auf. In der Eidgenossenschaft fing man an, Hörige loszukaufen und den Verkauf von Boden an Adlige und Klöster zu verbieten. Zur gleichen Zeit, als in Schwaben die Leibeigenschaft sich noch verschärfte, wurde sie in der Schweiz lockerer und allmählich ausgemerzt, vierhundert Jahre vor der Französischen Revolution. War die Trennung der Stände ein unübersteigbares soziales Gesetz im übrigen Europa bis zum Ende des 18. Jahrhundert, in der Eidgenossenschaft war sie nicht mehr anerkannt: die äusseren Unterscheidungen zählten nicht mehr bei der Wertbestimmung eines Menschen, er selber galt als der, der er eben war, er selber sollte "adlig" sein. So wurde die Schweiz für den grossen Bauernkrieg 1525 zum Vorbild: angeklagt wurden die geistlichen und adeligen Herrschaften als Verdreher des Rechts und der Wahrheit. Und man spürte den inneren Zusammenhang des Eigennutzes und der Machtgier der Grossen mit dem Werden der Schweiz: "Wer meret Schwytz – der herren gytz".

Hatte man im Gebiet der nachmaligen Schweiz schon früh die Lehre von den "zwei Schwertern" und damit die unbeschränkte Machtvollkommenheit des Papstes auch in weltlichen Belangen abgelehnt und die Trennung beider Gewalten realiter durchgeführt, so wurde in den Land- und Stadtverfassungen eine saubere Trennung in den Kompetenzen der Institutionen festgelegt; für Gemeinde, Räte, Gerichte, Landamänner und Bürgermeister war eine Trennung der Gewalt verwirklicht, - lange vor Montesqieu.

In der Innerschweiz hat sich das Erbrecht füher durchgesetzt und sich zum Eigentum weiterentwickelt, was im übrigen Europa erst in der sog. "Bauernbefreiung" des 18./19. Jahrhundert glückte.

Die schweizerische Reformation ist in ihrer zwinglisch-calvinischen Ausprägung zum Vorbild der nicht vom Luthertum erfassten Gebiete in Europa und Nordamerika geworden. Dasselbe galt für das Zürcher Ehe- und Sittengericht.

Erste Ansätze zu breiterer Volksbildung seit dem 17. Jahrhundert wurden im 19. Jahrhundert umfassend ausgebildet: allgemeine Schulpflicht, Recht auf freien Zugang zu den Bildungsanstalten, Verantwortung des Staates für das Bildungswesen, Freiheit des Unterrichts. Persönlichkeiten von nationaler und internationaler Reputation gingen voran und verhalfen liberaler Denkart zum Durchbruch: Pestalozzi, von Fellenberg, Girard. Die Schweiz galt als pädagogisches Musterland. Goethe gestaltete seine Schilderung der "Pädagogischen Provinz" nach dem Modell von Fellenbergs Hofwyl dessen Fremdenbuch 11'340 Namen aus der halben Welt umfasste, Besucher von bescheidenem und von fürstlichem Rang. Auch von Jakob Gujer, genannt "Chlijogg", sprach man beinahe in ganz Europa, sogar in Nordamerika: nachdem Goethe ihn kennengelernt hatte, pries er ihn "als eins der herrlichsten Geschöpfe, wie sie diese Erde hervorbringt, aus der auch wir entsprossen sind": in Frankreich nannte man ihn "Socrate rustique".

In der Arbeitsgesetzgebung handelte die Schweiz selbständig: trotz dem Widerstand von Unternehmern, die den sofortigen Ruin der Industrie prophezeiten, erliess der Kanton Zürich 1815 eine Ordnung über Kinderarbeit in Fabriken, die ihresgleichen suchte in Europa. Auch der Kanton Glarus erbrachte auf diesem Gebiet Pionierleistungen: das erste Fabrikgesetz über die Arbeitszeitregelung von 1848 kam vor den entsprechenden Regelung in England und Frankreich zustande, und wurde – wiederum gegen den Widerstand der Unternehmer – 1848 von der Landsgemeinde bestätigt, obwohl eigentlich alle, Eltern, Kinder, Familien und Unternehmer, von der Kinderarbeit Vorteile hatten. Aus Wirtschaftskreisen kam zudem die Warnung vor der ausländischen Konkurrenz!

Der Sonderbundkrieg 1847 war die Eröffnung einer gewaltsamen Erhebung gedrückter europäischer Völker gegen ihre konservativen Regierungen. König Friedrich Wilhelm IV. von Preussen sah grosses Unheil und meinte, "die Seuche des Radikalismus" gefährde von der Schweiz aus ganz Europa. Ein Jahr später sang begeistert Ferdinand Freiligrath: "Im Hochland fiel der erste Schuss – Im Hochland wider die Pfaffen! Da kam, die fallen wird und muss, Ja, die Lawine kam in Schuss –"; beide Stimmen hatten so auf die europäische Bedeutung der schweizerischen Wirren hingewiesen.

Die Entwicklung des 19. Jahrhundert zum starken Staat löste auch in der Schweiz zentralistische Bestrebungen aus. Aber mit der neuen Bundesverfassung 1848 brachte der Bundesstaat die polaren Formkräfte von Unitarismus und Pluralismus in ein lebensfähiges Gleichgewicht. Damit löste er eine Aufgabe, vor der Europa heute erst steht: Föderalismus und Zentralismus, also Lebens- und Formkräfte müssen sich verbinden.

Die Gründung des Roten Kreuzes 1863 bezweckte eine staatsübergreifende Tätigkeit zur Linderung von Kriegsopfern und zur Wahrung der Menschlichkeit im Krieg. Freiwillig und privat arbeitet diese Hilfsorganisation unabhängig von staatlichem Machtapparat, als erste NGO wegweisend für zukünftige Gestaltungen von grundlegenden Gesellschaftsbedürfnissen. Eine Zukunftslösung, die "Europa-konform" ist.

Dem Völkerbund trat die Schweiz bei, nur mit einer Zufallsmehrheit (dank der welschen Kantonen), weil er Ziele zu erreichen strebte, die sie längst verwirklicht hatte. Vergeblich aber war dann ihr Bestreben, ein besseres, für alle Staaten gerechtes Verfassungswerk zu erwirken. Die Siegermächte benützten den Zusammenschluss als politisches Instrument und veranlagten in Europa damit ahnungslos die Keime für neue und noch schlimmere Konflikte: den 2. Weltkrieg.



5. Auf dem Weg Europas


a) Verstaatung

Säkularisierung als Lebenssaat im Irdisch-Zeitlichen und Individualisierung gestalten das Leben Europas polar. So kommt es zur Geschichte der politischen Berechtigung der Bürger und Bauern vom 11. – 18. Jahrhundert: das Volk drängt in die Teilhabe an Bildung, Wirtschaft und Staat. Aber diesem erwachsen immer mehr Aufgaben aus den Entwicklungen der Bevölkerung, der Wirtschaft und des territorialen Bewusstseins. Der Staat beansprucht mehr gesellschaftliche Mittel und bedient sich ihrer, indem er sie auf einen Mittelpunkt bezieht. Auch der moderne "Turmbau zu Babel" erstrebt Einheit und Stärke, indem der Schwerpunkt der Entscheidungsmacht "nach oben" verlagert wird. Mit dem Verlust der sakralen Aura wird der Staat diesseitig: Absolutismus setzt sich durch, trotz oder infolge aller Gegenkräfte. Auch in der Schweiz machte sich ein neuer staatspolitischer Geist seit der 1. Hälfte der 17. Jahrhundert geltend: Herrschaftsdenken in den Regierungen bediente sich der Zensur und des Sittenmandates und bewirkte Abschliessung und Erstarrung. Die einzelnen Staaten waren gutgeleitet, reich und glücklich, aber paternalistisch bevormundet; die traditionellen Volksfragen unterblieben; die Öffentlichkeit der Regierung machte der Geheimhaltung Platz und überall entstanden Geheime Räte. Oligarchie griff um sich und Unlust im Volk. Die Obrigkeiten erkannten nicht den Ernst der Stunde und versagten darum in den Prüfungen ihrer Zeit



b) Aufklärung

Europa wurde im 16. – 18 Jahrhundert von einem umfassenden Umbruch ergriffen; es erwachte zu sich selber und begann sein Leben bewusst zu leben durch den Gebrauch seiner Vernunft. Der Mensch trat ein in den Prozess des Mündigwerdens, eine emancipatio, die noch heute nicht abgeschlossen ist. Kampf wurde unausweichlich – gegen Bevormundungen durch Kirche und Staat. Der Einseitigkeiten dieser Säkularisierung, die sich im Rationalismus und Empirismus einstellten, wurde man erst später gewahr.

Das Heraufkommen einer neuen Zeit erwies sich in der Schweiz zuerst auf religiösem Felde im Widerstand 1690 gegen die Consensusformel; er wurde sogleich von Behörden mit Verhaftungen und „Säuberungsaktionen“ bekämpft. Letztlich blieb die Repression erfolglos: Die Aufklärung gedieh mit eigenständigem Denken zum Beitrag an das Geistesleben Europas (Rousseau, A. von Haller, J.J. Bodmer, Pestalozzi, u.a.) Bodmer vertrat radikal das Lebensrecht des Individuums und kämpfte für eine Emanzipation der Gesellschaft vom obrigkeitlichen Überanspruch; insbesondere die Jugend begeisterte er für den Staatsgedanken Rousseaus, und er entwarf 1761 einen Plan eines schweizerischen Nationalstaates, der die helvetische Verfassung vorwegnahm und auch den Bauern politische Rechte zugestand; Pestalozzi entwickelte den neuen radikalen Gedanken, dass den Menschen nicht durch Wohltätigkeit, sondern durch Entwicklung der in ihm liegenden Kräfte zu helfen sei. Und gerade die verkörperten Zustände des politischen Systems weckten die geistigen Kräfte auf zur Vertiefung und Erweiterung ihres Wirkens. Überall machte sich Regsamkeit geltend, im Wirken von Privatpersonen, in literarischen und wissenschaftlichen Vereinen, in Lesegesellschaften, in Freimaurerlogen. Da wurde auch in die Breite gearbeitet: 1747 entstand die "naturforschende Gesellschaft für Hebung des Ackerbau"; 1759 gründete J.R. Tschiffeli die erste "ökonomische Gesellschaft" in Europa, die durch ihre musterhafte Tätigkeit europäischen Ruf erlangte; 1777 rief Isaak Iselin die "Gesellschaft zur Förderung des Guten und Gemeinnützigen" ins Leben; Armenanstalten, Waisenhäuser, Irrenanstalten, Ersparnis- und Unterstützungskassen entstanden. Neue pädagogische Ideen fanden ihre Verwirklichung in Erziehungsinstituten: von Planta in Haldenstein; Abt Niklaus Deluze im Kloster Bellelay, E. von Fellenberg auf Hofwil, Pestalozzi: auf dem "Neuhof". Landesweit und nachhaltig war seit 1762 die "Helvetische Gesellschaft" tätig. Im 18. Jahrhundert entstanden weit über 100 Sozietäten in der Schweiz: sie werteten ihre Mitglieder nach deren persönlichen Qualitäten und nicht nach ihrem Stand und wurden damit zu Wegbereitern des idealen Staates der Revolution. Die "Helvetische Gesellschaft" wurde 1761 als patriotischer Verein begründet und weitete sich zur Plattform für die Erörterung und Verbreitung neuer Ideen, auch wenn es für Taten noch zu früh war. Schwierigkeiten machte man ihr seitens der katholischen Kirche und einiger Regierungen, allen voran Bern. Die Mängel der Zeit wurde in diesem Kreis offen diskutiert: 1777 beschwor J.G. Stokar in einer Rede einen die eidgenössischen Freistaaten überhöhenden Staat, "dessen Bürger alle gleiche Rechte und Verbindlichkeiten hätten"; 1782 wandte sich Prof. J.H. Füssli gegen die Gefahr eines obrigkeitlichen Ungeistes, der "den Polizeiplunder von ganz Europa in jedem Winkel zur Schau" aufstelle. In einer Zeit, als die politische Einigung noch in weiter Ferne lag, bereitete sich die politische Reform vor: zuerst im Entwickeln neuer Ideen, dann im Ausbreiten neuer Gedanken im Volk, schliesslich auch im Ausüben von gesellschaftlichem Druck "von unten" her.

Europa erwuchs aus schweizerischem Mutterboden ein kräftiger Spross: Jean-Jacques Rousseau (1712-1778). In Genf geboren, war er so stolz auf die demokratische Entwicklung seiner Vaterstadt, dass er sich auf dem Titelblatt mancher Werke ausdrücklich als "citoyen de Genève" bezeichnete; er pries die geistige Kontur von Genf, "jenen freien, republikanischen Geist, jener stolze, unbeugsame, gegen jedes Joch und alle Knechtschaft aufsässigen Charakter". Entscheidende Anregungen für seinen "Contrat social" verdankte er denn auch der Kompromiss-Verfassung von 1738. Seine meisterhaft gehandhabte französische Sprache, sein glänzender Stil, seine Logik im Denken erwiesen einen bedeutsamen Anteil am französischen Seelentum und am Denken der Aufklärung. Trotzdem war er ein Fremder unter Franzosen: er war ichbetonter, als es dem französischen Wesen entspricht und es fehlte ihm die Kunst, sich in den Salons an geistreichen Unterhaltungen zu beteiligen; seiner grübelnden Art entsprach es mehr, alles gründlich zu erörtern, in die Tiefe zu dringen und die Dinge von allen Seiten her zu beleuchten. Die Enzyklopädisten und andere Gegner lehnten "diesen Schweizermissionar, der sein Auditorium mit Stockschlägen belehren will" ab. Er selber nannte sich gerne "echter Schweizer"; seine Entgegnungen an König Leszczinski, Herzog von Lothringen, leitete er mit kühnen Worten ein, die seinen norwegischen Biographen zur Feststellung veranlasste: "Ich denke, dass im Jahre 1751 in ganz Europa sonst nicht ein einziger Verfasser lebte, der diese stolzen und selbstverständlichen Worte einem fürstlichen Gegner gegenüber gefunden hätte". Im Unterschied zu den übrigen grossen Aufklärern, war Rousseau kein Freimaurer. Er gestaltete sein Leben und Werk im Geiste der inspirierenden Erleuchtung, die er 1749 bei Vicennes erfahren hatte.

Zentraler Gesichtspunkt seines Wirkens war die Erneuerung des gesellschaftlichen Lebens. Die aufklärerische Verstandeskultur lehnte er vehement ab und suchte sie durch die Kraft des Herzens und natürlichen Empfindens zu überwinden. Ähnlich wie J.J. Bodmer zielte er auf die Erforschung des Ich und der menschlichen Seele. Den Begriff "Natur" und ihren Urzustand fasste er (zumeist) nicht historisch auf, sondern als Ziel und Wesenserfüllung des menschlichen Lebens. Trotz dem unklaren Freiheitsbegriff – "l’homme est né libre ...." - erblickte Rousseau in der Erziehung des Menschen das eigentliche Instrument für die Wiederherstellung eines gesunden Urzustandes. Das setzt in seiner Auffassung eine funktionierende Gemeinschaft voraus: das Volk soll souverän werden, weil die Allgemeinheit des Volkes der Träger der Staatsgewalt ist, die Umgestaltung des sozialen und politischen und kulturellen Lebens wollte er "von unten" her bewirken, im Gegensatz z.B. von Voltaire, der die Regierenden aufklären wollte, damit diese dann das Nötige täten. "Erziehung zum Menschen" und "Volkssouveränität" sind zwei Angelpunkte von Rousseaus Denken, und damit verbinden sich zwei Strömungen in einer Einheit: die individualistische und die gemeinschaftsbezogene. Bei Rousseau erscheinen beide Aspekte der Freiheit: die "Freiheit wovon?" bringt die Emanzipation der Persönlichkeit; die "Freiheit wozu?" bedeutet die Zielbestrebigkeit zu werden, der man ist. Vielleicht hat niemand vor Kant den Gedanken der Autonomie so bestimmt verfochten, wie Rousseau. Im Ganzen seiner Soziallehre liegt die Überwindung seines "liberalistischen" Freiheitsbegriffes, der im Wesentlichen "Ungebundenheit" meint: das Leben mit der Gemeinschaft verändert auch inhaltlich das Streben des Einzelnen. Diesem Einzelnen galt sein Hauptanliegen: im Unterschied zu den Enzyklopädisten lebte er allein, kämpfte er allein! Und deshalb hatte er ausdrücklich erklärt: "Auch die beste politische Umgestaltung wird mit dem Blute eines einzigen Menschen zu teuer erkauft". Ein Revoluzzer war er nicht. Gerade deshalb waren die Wirkungen seines Strebens unermesslich.

Mit seinem "Contrat social" war er nicht ganz zufrieden; aber der jüngeren Generation galt das Buch als ein Evangelium der reinen Demokratie. Insbesondere von Robespierre und St. Just wurde er als ein Katechismus ewiger politischer Wahrheiten benützt, den sie ins Leben zu übertragen versuchten. So wurde Rousseau der geistige Vorläufer und Bahnbrecher der Revolution, die "ihre Schlagworte .... von ihm hatte", und deren "Erklärung der Rechte des Menschen und Bürger" wie ein Auszug aus seinen Schriften war. Er hat aber zugleich die Gegenbewegung zur Aufklärung des 18. Jahrhunderts eingeleitet, den Kult des Herzens, der Innerlichkeit und Unmittelbarkeit der Romantik. Er, der selber noch der Aufklärung zuzurechnen ist, wurde zum Gegenpol der liberalistischen Denker, wie etwa Montesqieu und Locke, und geriet gar in die Nähe des Verfechters der Staatsallmacht, Hobbes. In seiner Lehre erscheint gerafft das, was in der geschichtlichen Dialektik im deutschen Idealismus zeitlich aufeinander folgte: die Begründung des Rechtsstaates auf das Recht des Individuums bei Kant und die Betonung der Macht des Staates, dem das Individuum sich zu unterwerfen habe, bei Hegel. Die amerikanische Menschenrechtserklärung von 1776 und die Verfassung von 1787 gingen über das englische Staatsgrundgesetz, die bill of rights von 1689, hinaus, insofern als in ihnen das Prinzip der Volkssouveränität aufgenommen war: die Gedanken eines Montesqieu und Rousseau waren wirksam. In und durch Rousseau hatte eine neue weltgestaltende Macht in das Kulturleben der Welt eingegriffen, - impulsiert vom inspirierenden Erlebnis Rousseaus bei Vincennes.



c) Innerer Zustand der Eidgenossenschaft

Die ursprüngliche Gestaltungskraft des Zunftwesens verlor im fortschreitenden Prozess der Individualisierung und des Säkularisierens als Lebenssaat im Irdisch-Zeitlichen ihre Bedeutung und Geltung: Zunftregelungen wurden missbraucht für ständische Vorrechte und Monopolisierung von Staatsmacht. Oligarchie und Absolutismus bewirkten Missmut im Volk und vereinzelte Widerstandsbewegungen schon im 17. Jahrhundert, aber keinen Aufruhr gegen die Obrigkeit. Im Gegensatz zur selbstgerechten Zufriedenheit der Herren mit dem öffentlichen Zustand, regte sieh im Volk ein tiefgehendes Malaise mit Ahnungen eines drohenden Zusammenbruches. Schon 1714 berichtete der englische Gesandte Stanyan nach London: "Die Schweizer Regierungen gleichen auf die Spitze gestellten Pyramiden. Beim ersten Stoss von innen oder aussen müssen sie umfalle". Und Beat von Muralt prophezeite schon in jenen Jahren den Untergang der Eidgenossenschaft; später äusserten sich Laurenz Zellweger und Franz Urs von Balthasar im gleichen Sinne: "Wir sind auf dem geraden Weg zum Untergang". Viele Stimmen leiteten aus den Mängeln des herrschenden Systems die Notwendigkeit einer Reform des Staates und der Gesellschaft ab: unter der sehr ruhigen Oberfläche des Patriziates regten sich überall zukunftsträchtige neue Kräfte. Den wichtigsten Opponenten ging es um eine geistige Tatsache: sie zielten nicht auf Institutionen, sondern auf den Menschen und seine Gesinnung (von Balthasar, Rousseau, Pestalozzi, Joh. von Müller, u.a.)!



d) Der Weg der Schweiz im 18. Jahrhundert

Da wurden europäische Probleme eigenständig und eigensinnig angegangen und z.T. gelöst, mit Umwegen und Rückschlägen, in ganz unterschiedlicher Weise, aber letztlich mit ähnlichem Ergebnis.

Eine auffallende Entwicklung ergab sich in Genf mit seiner Bevölkerung, die stärker als anderswo durch grundsätzliche Fragen des Gesellschaftslebens aufgewühlt war. Schon 1707 eröffneten seine Bürger den Kampf gegen die Machthaber, der mit der Hinrichtung der Rädelsführer endete. Der zweite Aufstand 1737 wurde durch die Vermittlung seitens Frankreich, Zürich und Bern, mit einem Vergleich beendet: die Bürger erhielten ein politisches Mitspracherecht und daraufhin herrschte "Eintracht wie in einer einzigen Familie". Dieser Friede ohne wirkliche Versöhnung der Gegensätze dauerte bis 1762: Rousseau hatte , wie in Europa so auch in seiner Heimatstadt, einen geistigen Aufruhr verursacht. Deshalb wurden, in Paris wie in Genf, seine ersten Werke vom Henker öffentlich verbrannt und er selber mit Strafe bedroht. Der französische Königshof setzte Genf unter harten wirtschaftlichen und militärischen Druck, damit es den demokratischen Bestrebungen endlich ein Ende setze; er stiess aber auf den Widerstand einer furchtlosen Bürgerschaft, bis die Regierung begriff, was ihre Aufgabe sei und sich 1768 zu einem erneuten Vergleich verstand. Einige Jahre später brach der Kampf zum vierten Mal aus und 1782 kam es zu einem eigentlichen Umsturz, worauf 1783 die Nachbarmächte Frankreich, Sardinien und Bern die Stadt besetzten und die frühere Ordnung der Herrschaft vornehmer Geschlechter wieder herstellten. Kurz vor Ausbruch der französischen Revolution wurde aber die Verfassung von 1768 wieder in Kraft gesetzt, 1791 die Pressefreiheit garantiert und 1792 allen Einwohnern die Rechtsgleichheit eingeräumt. In Nachahmung des jakobinischen Vorbildes fand im Juli 1794 ein blutiger Terror statt: Genf hatte sich damit mit Frankreich identifiziert und wurde 1798 der befreundeten Nation einverleibt.

Ganz anders bei den Waadtländern: sie lebten unter der Herrschaft Berns nicht schlecht, Ordnung und Sicherheit waren gewährleistet, die Bauern aus der Leibeigenschaft entlassen, die Städte erfreuten sich einer gewissen Selbstverwaltung, die Justiz funktionierte solange korrekt, als nicht die Interessen der herrschenden Familien gefährdet waren. So hatte denn der verfrühte Befreiungsversuch Davels 1723 keinen Erfolg. Später wurde dann doch in den Städten revolutionäre Ausschüsse und Bürgergarden organisiert; 1798 wurde die Unabhängigkeit der Waadt ausgerufen. Aber nirgends fanden Ausschreitungen statt: die bernischen Vögte konnten unbehelligt ihre Residenzen verlassen. Die Umwälzung hatte sich ohne Mitwirkung der französischen Truppen vollzogen; aber General Mengaud leitete mit einem Trick die Okkupation der Waadt ein.

Das Oberwallis proklamierte am 28.1.1798 seine Unabhängigkeit, worauf die Oberwalliser sofort auf ihr Herrschaftsrechte verzichteten und sich mit den ehemaligen Untertanen auf der Basis der Gleichberechtigung zu einem Staatswesen verbanden: der Anschluss des Unterwallis an Frankreich war damit verhütet.

Die Ideen der Aufklärung wirkten als umgestaltende Kraft! Die Regierung von Solothurn schenkte 1785 allen Leibeigenen "das edle Kleinod der Freiheit". Bern schaffte 1790 die mehrfache Vertretung einzelner Geschlechter in den Räten ab, um dem Überwuchs der Oligarchie entgegenzusteuern. In der Landschaft des Standes Zürich führte eine lange Entwicklung von den "Waldmannischen Spruchbriefen" 1489 zum "Stäfner Memorial" im Sommer 1791, es wurde von der Regierung verbrannt und seine Autoren wurden hart bestraft, aber das Landvolk liess sich nicht mehr einschüchtern und errang schliesslich seinen Erfolg ohne Blutvergiessen. In Schaffhausen hatte der Grosse Rat auf den 1.1.1798 die Leibeigenschaft aufgehoben; trotzdem forderte das Landvolk eine "Verfassung nach Baslerfuss"; so wurde, wie in Zürich, am 6. Februar Freiheit und Gleichheit zugestanden. Basel revolutionierte sich am 20.1.1798 durch Beschluss des Grossen Rates freiwillig, einige Wochen vor der Eroberung der Schweiz durch die Franzosen. In Luzern hatte das Patriziat am 31.1.1798 abgedankt und Menschenrechte samt Volkssouveränität anerkannt. Auch hier hatten sich die Untertanen befreit, bevor die "Befreier" auftauchten.

Und sie kamen denn auch, die "Befreier", gedrängt vom Schweizerklub in Paris, der in seiner Verbitterung keinen andern Weg mehr sah, als Hilfe aus dem Ausland zu mobilisieren. So machten sie den gleichen Fehler, wie die Gnädigen Herren, nämlich nach dem Vorbild von Frankreich zu leben, statt eigene Kräfte einzusetzen, die durchaus vorhanden waren. So legte der an sich fähige Peter Ochs sein "Ochsenbüchlein" vor, seinen Entwurf der Helvetischen Staatsverfassung vom 29.3.1798, nach dem Vorbild von 1795. Das Pariser Direktorium hatte diesen Entwurf gefordert und vervollständigte ihn eigenmächtig nach seinem Gutdünken, sprach von Volkssouveränität und Menschenrechten und diktierte der Schweiz eine Verfassung für eine zentralistische "Demokratie". Der erste Artikel der Verfassung bezeugt den neuen Geist: "Die helvetische Republik macht Einen unzerteilbaren Staat aus .... Die Einheit des Vaterlandes und das allgemeine Interesse .... Die vereinzelte Stärke Aller wird künftig eine allgemeine Stärke bewirken". Es war ein aufklärerisches Programm: das Beste in ihm war der Katalog der individuellen Freiheitsrechte, aber bezeichnenderweise "vergass" man den Schutz der persönlichen Freiheit gegen willkürliche Verhaftung, wie ihn doch die französische "Déclaration des droits de l'homme et du citoyen" im Art. 7 stipuliert hatte. Weit mehr Aufmerksamkeit als den überzeugenden Grundsätzen, widmeten die Machthaber in Paris den Aussichten, wie sie in der Schweiz ihre leere Kriegskasse füllen könnten. Und das gelang ihnen denn auch so gut, dass Lavater in einem offenen Brief an das Directorium der französischen Republik einen scharfen Ton anschlug, trotzdem er sich im Machtbereich der Franzosen befand: "Als Räuber führtet ihr die Schätze, die euch nicht gehörten .... fort .... Ihr spracht von nichts, als von Befreiung, und unterjochtet auf alle Weise ....", und hinter das Datum seines Schreibens setzte er den Zusatz: "Im ersten Jahr der Schweizerischen Sklaverei". Er hielt aber die neue Konstitution für weit besser für die Schweiz, weil "die vorige Verfassung nichts mehr taugt für dies in der Aufklärung fortschreitende Zeitalter": was er hingegen energisch bekämpfte war die "fränkische Freiheit – Aufdringung". Ähnlich dachte man in der Bevölkerung. Die positiven Aspekte der europäischen Aufklärungszeit nahm man gerne auf; ihre Schattenseiten lehnte man entschieden ab: den Einheitlichkeitswahn, den Beamtenstaat und seine lebensfremden Institutionen, die dann auch als Fremdkörper wieder ausgeschieden wurden. Die Eidgenossenschaft war ein Vasallenstaat geworden! Aus dem Versprechen von General Brune, das Problem des Zehnten zu lösen, war nichts geworden. Viele Schweizer, die so sehnsüchtig auf die Schaffung einer besseren Ordnung gehofft hatten, waren bitter enttäuscht.

Immerhin war doch endlich der Weg frei geworden, um sich der eigenen Angelegenheiten selber anzunehmen, und die Chance wurde denn auch wahrgenommen. Die geistigen Führer der Helvetik – eine lange Reihe von Namen! – waren Idealisten, reich an neuen Ideen, mutig und tatendurstig; eine Fülle von Reformen wurde gleichzeitig in Angriff genommen, und manches auch realisiert; aber alles ging etwas gar zu schnell, kopfbestimmt und vereinfachend. Der Widerstand weiter Kreise gegen die "helvetische Gleichmacherei" war unüberwindlich, und viele sachliche Schwierigkeiten waren in so kurzer Zeit sowieso unlösbar. Aber das Zusammengehen der geistigen Elite als Zugpferd mit dem unerschrockenen Volk brachte es fertig, die hohen Ideale der Französischen Revolution aufzunehmen, zu verinnerlichen und im Institutionellen zu realisieren. Die Schweiz wurde erneut zur Vorgängerin in Europa.



e) Verhältnis zum Ausland

Eine ausgeprägte Fehlleistung der alten Eidgenossenschaft war die enge Anlehnung an Frankreich. Der Luzerner Ratsherr Franz Urs von Balthasar warnte immer wieder vor der korrumpierenden Wirkung des ausländischen Goldes und vor dem erniedrigenden Einfluss Frankreichs und schrieb 1758: "Man kann ja fast mit Händen fühlen, dass wir dem Ende unserer Freiheit und dem völligen Verfall ganz nahe sind". Das Bündnis von 1777 kam trotzdem zustande. Einige Mitglieder der "Helvetischen Gesellschaft" galt es als eine Gefährdung, andern hingegen als eine Sicherung der schweizerischen Unabhängigkeit. Es war beides zugleich! Die immer stärkere Solidarität mit dem seinem Ruin entgegengehenden französischen Königtum verunmöglichte der Eidgenossenschaft die politische Erneuerung, wie sie ihrer Eigenart entsprochen hätte und von vielen fähigen Köpfen schon vorbereitet worden war. So blieb ihr nicht erspart, erst im äusseren Zusammenbruch den eigenen Weg zu suchen.

Die innere wie äussere Schwäche der Schweiz spiegelte sich in der Beurteilung der Neutralität seitens der Grossmächte. Je mehr sich im Frühjahr 1793 die Lage der französischen Armeen an der Front verschlechterte, umso mehr stieg in den Augen der französischen Regierung der Wert der schweizerischen Neutralität, weil diese ihr eine ganze Reihe von Vorteilen bot. Dagegen schränkten ihrerseits die Alliierten die Belieferung der Schweiz ein, damit sie nicht einen eventuellen Überschuss an Frankreich weiterleite. Die für die Schweiz typische Sandwich-Situation! Später, 1796/7, als die Franzosen nicht mehr auf die Warenlieferungen aus der Schweiz angewiesen waren, hatten sie ihr Interesse an einer unversehrten Neutralität verloren, weil sie sich als Hindernis für die Strategie Napoleons erwies. Das Pariser Direktorium begann zunehmend Druck auszuüben, und die Schweizer Behörden reagierten mit zuvorkommender Anpassung, indem sie auf Verlangen der Franzosen sämtliche Emigranten auswies und ein Jahr später gerade noch einmal. Aber dieser demütigen Zuvorkommenheit blieb die erhoffte Wirkung versagt. Da hatte Lavater klarer gesehen, wenn er öffentlich darauf hinwies, dass "entschlossene Furchtlosigkeit das Einzige sei, was man gesetzloser Ungerechtigkeit entgegensetzen" könne.

Nach dem Einmarsch der Alliierten in der Schweiz Ende 1813 wurden sie in Bern und Genf als Befreier begrüsst. Und die Politiker gaben sich Mühe, bei den Siegermächten doch ja als konservativ zu gelten. Die Schweiz erhielt ihren neuen Platz in der internationalen Gemeinschaft zugewiesen, und im Pariser Frieden vom 20.11.1815 wurde festgehalten, dass "die Neutralität und Unverletzbarkeit der Schweiz sowie ihre Unabhängigkeit von jedem fremden Einfluss dem wahren Interesse aller europäischen Staaten entspreche". Das hinderte aber die "Heilige Allianz" in keiner Weise, dann zu intervenieren, wenn man sich in der Schweiz anders verhielt, als den Grossmächten richtig erschien, immer wieder in bezug auf die Pressefreiheit und das Flüchtlingsproblem. So überhäufte der Wiener Kongress die Schweiz mit Privilegien, damit sie das gehorsame Land bliebe, wie sie es am Ende der napoleonischen Ära tatsächlich war.



f) Der "Sonderfall" auf seinem Weg zum Bundesstaat

Im Vergleich mit den Nachbarstaaten waren die Verhältnisse in der Schweiz ordentlich ausgeglichen: da war kein strenger Absolutismus und keine zentral Instanz; der Abstand zwischen Herrschenden und Untertanen war weniger schroff als in den Fürstenstaaten; es gab keine eigentliche Ausbeutung und weniger privilegierte Stände. Die Obrigkeiten nahmen das Volk etwas ernster, wie sich aus dem unterschiedlichen Reagieren auf die Forderungen der Bauern im "Bauernkrieg" 1525 ablesen lässt; im Unterschied zu Deutschland, liess man sie zu Worte kommen und ging auf einige Wünsche doch mehr oder weniger ein. Reformen konnten nicht einfach von oben dekretiert werden; sie mussten aus dem Volk selber heraus wachsen. Auch die oligarchischen Zustände waren gemässigter, weckten aber dennoch den Missmut im Volk. Die Repression der aufgeschreckten Obrigkeit verstärkte die geistigen Kräfte und ihre umgestaltende Wirkung. Überall gab es örtliche Anstrengungen, um eine bessere Ordnung herbeizuführen, aber ohne Aufruhr und Umsturz. Ideen der Aufklärung wurden zu Idealen, die das Gemüt der Menschen bewegten und zum Wollen impulsierten. Was die Symbole am Thron der bernischen Schulthessen zum Ausdruck brachten – die Herzogskrone, das Szepter, das Schwert und das Liktorenbündel -, das musste durch die Volkskraft innerlich überwunden werden, ein Vorgang der allein in der Eidgenossenschaft möglich war und natürlich viel Zeit erforderte. Das musste Napoleon gespürt haben, als er die helvetische Konsulate in Paris auf die Leiden im Wandel der Verfassungsgeschichte hinwies: "Eine Regierungsform, die nicht das Ergebnis einer langen Reihe von Ereignissen, Missgeschicken, Anstrengungen und Unternehmungen eines Volkes ist, kann niemals Wurzel fassen" So wertvoll die Helvetische Republik auch war, sie scheiterte daran, dass sie ihre Wurzeln nicht im Volk selber hatte, sondern bloss in einigen Köpfen. Soll der Staat menschlich werden und wirken, so muss er "von unten" sein Leben erhalten. In der Schweiz gedieh eine langsame Entwicklung von zweihundert Jahren zum Volksstaat; die Überwindung des Sonderbundes mündete in den Bundesstaat und in eine "dauergründende" Verfassung, die dann ausgebaut wurde mit der Einführung von Referendum und Initiative, mit direktdemokratischen Instrumenten, die die Integration von neuen sozialen Gruppen ermöglichten. Der Wandlungsprozess kommt vom Menschen her und zielt auf ihn ab, damit er nicht nur sich selber, sondern auch in und für die Gemeinschaft lebe.

Die Eidgenossenschaft ist auch im Lärm der Revolution nicht untergegangen; aber sie hat eine alte Existenzform überwunden und zu sich selber gefunden, zum zweiten Mal in ihrer Geschichte, eine Wiedergeburt. Die obrigkeitlichen Eliten hatten in ihrem Besitzstandstreben versagt; sie lehnten die neue Zeit der "Aufklärung" furchtsam ab und hielten es mit den konservativen Kräften in Europa: darin lag ihr Versagen. Sie verfehlten ihre Aufgabe, so wie der Adel im Hochmittelalter seine Aufgabe der Friedenssicherung nicht hatten lösen können.



g) Ergebnisse der zweiten Phase, 16. – 19. Jahrhundert

Die Schweiz lebte mit den Strömungen im Leben Europas, mit dem Ausbau staatlichen Wesens und mit der Aufklärung. Das Anwachsen der Sachzwecke erforderte einen griffigeren Staat. Und Frankreich erschien als nachahmenswertes Vorbild. Obrigkeit und Volk begannen, sich deutlich voneinander zu trennen. Die Eliten wuchsen in einen Absolutismus hinein, der ihnen den klaren Blick verwehrte auf die Erfordernisse ihrer Zeit. Ihnen war das Wichtigste, ihren Besitzstand zu erhalten und zu mehren. Bei diesem ungeistigen Verhalten wurden die gesellschaftlichen Institutionen von Sklerose erfasst. Und die enge Anlehnung an Frankreichs Gold und Ehren verhinderte eine politische Erneuerung.

Gegen diese Entwicklung stellte sich eidgenössisches Leben, in dem der Anspruch auf Selbstbestimmung und Teilhabe unvergessen blieb, Eine erstaunliche Fülle von Einzelpersonen nahmen den Impuls der Aufklärung auf und entwickelten ihn weiter, im Denken und im Tun. Da war das begeisternde Ziel die Umformung des Menschen in seiner Gesinnung. Und daraus erwachte eine Erneuerung des gesellschaftlichen Zustandes und die politische Reform.

Mit dem Verfall des französischen Staates geriet auch die Schweiz in ihre Krise, die zugleich Chance war: innert weniger Jahre war das Neue da, das man brauchte, um eigenständig wesensgemäss leben zu können. Daraus entstand der Bundesstaat als einmaliges Erreichnis in Europa: ein bemerkenswerter Schritt auf dem Weg zum Volksstaat.

In dieser zweiten Phase hatte sich die Eidgenossenschaft mit den neuen Anforderungen in Europa auseinandergesetzt und war daran erstarkt. Sie hatte den Anruf auf eigene Art beantwortet und Europa in seinem Gehalt bereichert, indem sie in grosser Gefährdung zu sich selber fand und auf neuer Ebene einen weitern "Rütlischwur" zu leisten vermochte



6. Errungenschaftsgemeinschaft Eidgenossenschaft: Zwischenbilanz


a) Die Gemeinschaft und der Einzelmensch

Europa verdichtete in seiner Mitte einen Kern seiner selbst aus den Wachstumskräften seiner Vielfalt, der Natur, der Völker, Sprachen und Kulturen. In einem langen vorhistorischen Wachstumsprozess gestaltete sich ein Neues, in einem Geburtsvorgang, dessen sich die Menschen lange nur im Mythos und in Sagen bewusst waren – ein hochbedeutsamer Sachverhalt, den die andern Völker Europas nicht kennen! In der europäischen Mitte wirkte kein planender Menschenverstand; weder Geopolitik noch Wirtschaftsinteressen waren von Bedeutung. Entelechie, "ein Stück Ewigkeit" (Goethe), formte sich als zielstrebige Kraft ihren Erdenleib.

Der mittelalterliche Mensch im Alpenraum anerkannte nur einen einzigen Herrn: Gott, - ihm allein fühlte er sich verantwortlich. In dieser Stellung waren alle Menschen gleich. So ungleich ein jeder in seinen Begabungen und Mängeln auch war: jeder war Gotteskind! Daraus floss sein Gefühl des Eigenwertes eines jeden. Und diese Unmittelbarkeit zu Gott bedurfte keiner Stellvertretung und keiner Mittlerschaft, - weder im Leben noch im Sterben. In seiner Lebensgemeinschaft der Familie, des Dorfes und Tales fühlte sich der einzelne als Glied des Ganzen; für die Gemeinschaft lebte er und sie für ihn, "alle für einen, einer für alle". Der Gemeinnutz lag im Leben der Gemeinde, in der Handlungsfähigkeit der Gemeinde, - nicht im Erreichen von materiellen Zielen. Diese Souveränität der Gemeinde war "einmalig in der europäischen Verfassungsgeschichte" (Steinacker).

Die Menschen hatten begriffen, dass ihnen Schutz und Schirm nicht von aussen her gewährleistet werden dürfe. Um ihre Freiheit zu erhalten und den ersehnten Frieden zu sichern, schlossen sie sich in einem Bund zusammen, der ihnen "nit uf en zit, sondern iemerwerend gestellt" war. Dieser Bund beruhte auf dem Rechtsbewusstsein der Menschen und vereinigte sie in einer menschlichen Ordnung als Einung "von unten", - europaweit ein Erstling. Im 13. Jahrhundert, als sich die modernen Territorialstaaten formierten, entstand zugleich der bewusste Wille zur Eigenverantwortung und Selbstverwaltung: zentralistische Machtgebilde wurden entschieden abgewehrt und eine neue eigene Ordnung aufgebaut. Die Ordnung aber missfiel den Mächtigen zutiefst, denn sie erwies schon durch ihr Dasein, wie wenig notwendig ihre weitausgreifenden Pläne eigentlich waren. Damit war die Trennung eingeleitet: zuerst errangen die Eidgenossen ihre Freiheit im Reich, später dann die Freiheit vom Reich. Sie waren die Vorgänger im europäischen Emanzipationsprozess der Bürger und Bauern, weil sie kraftvoll im eigenen Wesen lebten und handelten.



b) Früchte des Lebens

Die grossen Ziele wurden erreicht: die Sicherung des Landfriedens, die eigene Gerichtsbarkeit, die politische und wirtschaftliche Selbstverwaltung. Zur Behauptung der angefochtenen Existenz mussten siegreiche Schlachten von elementarer Wucht geschlagen werden. Als später die Kriegsziele sich mehr auf den Boden materiellen Gewinns verschoben hatten, fing man an zu spüren, dass nur "stillesitzen" und später eigentliche Neutralität den eigenen Gestaltungsraum für Selbstbestimmung und Selbsthilfe ermöglichen könne. Die Neutralität diente dem innern Frieden und damit der freien Entfaltung des Persönlichen.

Aus der Unmittelbarkeit zu Gott und Reich erwuchsen Wirkungen, die das Leben des Bundes und zugleich die europäische Geschichte neu gestalteten; als Beispiele einer etwa fünfzig Ereignisse umfassenden Liste fallen hier zuerst ins Auge: das Fehdeverbot, die Abschaffung der Grund- und Leibherrschaft, die praktisch verwirkliche Gewaltenteilung, die Überwindung der Trennung der Stände, die liberale Glaubensfreiheit. In diesen und vielen weitern Erreichnissen ging die Eidgenossenschaft dem Grossraum Europa voraus. Sie erwies sich als Vegetationspunkt Europas!

Im Vergleich zu andern Völkern waren die Auswirkungen erfreulich. So stellte Heinrich Zschokke fest: "Hier galt der Mensch ungefähr noch, was er selber, und nicht, was etwa sein Rock, sein Haus, sein Titel wert war". Es galt der Mensch, der jeder eben war! Die Menschen waren sich näher. Auch die Elite lebte mit dem Volk, nicht so turmhoch abgehoben, schon nahe beim Olymp, wie in den grossen Staaten des flachen Landes. Erst im Ancien régime tat sich eine Kluft auf, aber auch dann nicht so dominant, wie ennet den Grenzen. Der Schweiz bekam die Zweiteilung zwar schlecht; aber sie war eine Chance, aufgrund der Reaktionen des Volkes, indem man begann, den richtigen Weg zu suchen und ihn dann auch – aus eigenen Kräften! – fand und beschritt, den Weg hin zum Volksstaat.

Wo das Persönlich-Menschliche der Vorrang hat, da entfaltet sich individuelle Eigenart von innen her im äussern Lebensgang. Innere Regsamkeit äusserte sich in allen Bereichen: im Engagement für öffentliche Belange, im Milizgedanken, im mannigfaltigen Vereins- und Festwesen, im Bildungs- und Erziehungsstreben, in der nur mässigen Gesetzesinflation, in weltoffener wirtschaftlichen Aktivitäten, in der Zahl der Patente und Nobelpreise je Kopf der Bevölkerung, in der breiten Verteilung des Wohlstandes. Die Schweiz ist das Buchland par excellence, was Verlage, Druckereien, Zeitungsdichte, Vielfalt der Titel, Dichte der Buchhandlungen, das Engagement der Buchhändler angeht. Inbezug auf das geschriebene Wort liegt sie an der Spitze des überhaupt Denkbaren: es wird da mehr geschrieben als in anderen Ländern. Die Schweizer Literaturszene ist eine der Lebendigsten: so viel hochinteressantes Forschen nach dem, was Wirklichkeit sein könnte. Und Rousseau gilt als Begründer der Humanwissenschaft. So lautet denn der Buchtitel eines englischen Autors: "Europas kleiner Riese".

Sein Wirken macht sich überall geltend, im öffentlichen Leben, wie in der Wissenschaft. "Was mich in der Schweiz sehr fasziniert, ist der politische Diskurs, der in den Zeitungen ausgesprochen auf das Argument abzielt. In Deutschland, Frankreich, England bestehen starke Fraktionszwänge, denen sich der einzelne Parlamentarier anpassen muss. Es besteht eine klare Hierarchie mit Leithammel und Stimmvieh. Einzelne Parlamentarier haben kaum die Möglichkeit, Abweichendes zu äussern. Die Politiker in der Schweiz hingegen sind, durch das Wahlsystem bedingt, stärker argumentativ ausgerichtet und diskursfähiger. Und die schweizerischen Zeitungen pflegen diese Kultur. Sie zeichnen Kontroversen und Argumente der Politiker in hohem Masse nach und geben den Beteiligten die Möglichkeit, diese darzustellen" (Prof. Otfried Jarren, ZSZ 12.3.1999). – "Die liberale und autonome Grundhaltung der Schweizer Psychiater verhindert ein Hörigkeitsverhältnis gegenüber sektenartigen Schulen und Gurus .... Sie machten sich früh unabhängig und gingen eigene Wege .... Die berühmtesten Schweizer Psychiater, nämlich C.G. Jung und Hermann Rorschach, Ludwig Binswanger, Medard Boss erarbeiteten ihr Oeuvre ausserhalb universitärer Institutionen". Die Arbeit dieser Einzelgänger war von fundamentalen Einsichten bestimmt: krank ist nicht das Hirn, sondern der Mensch, der sein Dasein entwirft und entfaltet, im Gelingen oder Scheitern; er bedarf der Kompetenz und der Möglichkeit, seine Umwelt so zu verändern, dass er in ihr gesund leben kann. Er hat Anteil am biologischen, psychischen und sozialen System; aber jedes dieser Systeme ist von den andern getrennt und bildet mit ihnen zusammen ein autopoietisches System, das sich selbst reguliert und mit seinen Gliedern in intensivem Austausch steht: "jedes braucht die anderen, um zu wachsen, sich zu entwickeln und seine eigene Komplexität zu erzeugen"! In diesem Beziehungsgeflecht kann der personelle Mensch seine Freiheitskraft entfalten – oder aber verfehlen, gesund werden oder krank bleiben. Die Psychiatrie in der Schweiz arbeitet so in pragmatischer Haltung, die "sich an den Realitäten der Betroffenen und nicht an ideologischen Vorurteilen orientiert". Damit bleibt sie "den unmittelbaren Bedürfnissen der Patienten nahe". "Patientennähe und Akademieferne sind traditionelle Merkmale der Schweizer Seelenheilkunde, .... sind Ressourcen für eine humane Psychiatrie der Zukunft" (Jürg Willi NZZ 5./6.6.1999)

Irrwege gab es auch! Unsere Geschichte ist die Geschichte einer Föderation. Ein Bundesverhältnis lebt aus der Bündnisgesinnung, die abirren kann in Auflösung oder Erstarrung. Die Stärke einer Föderation liegt in der Freiheit ihrer Glieder. Ihre Schwäche tritt zutage angesichts komplexer Sachzwecke. Beides zusammen hilft, ein falsches Engagement zu vermeiden. Denn die Verbündung hat dauernd zwei Aufgaben zu erfüllen: sie muss die Partner in ihrem Eigenwert ernst nehmen (Niklaus von Flüe: "einander gehorchen"!) und muss je neu für gemeinsame Anliegen gemeinschaftliche Lösungen erarbeiten. Eigenmächtige Interessenpolitik sprengt die Föderation. Und schwaches Partnerinteresse lässt neue Partner ausserhalb der Föderation attraktiv erscheinen. Welthörigkeit schwächte den Bund auf zwei Arten: im Hoffen auf kraftvolle Hilfe anderer Staaten beim Erreichen des eigenen Ziels, und in der Überschätzung materiellen Reichtums; Macht und Geld zählten dann jeweils mehr als einvernehmliches Zusammenwirken.

Aus ihrer Stellung und Eigenart erwuchsen der Schweiz auch Nachteile. Vielfalt bedeutet Leben und enthält Chancen, erfordert aber mehr Aufwand und Zeit; denn Entscheidungen reifen langsamer, bis sie in die Tat umgesetzt werden können. Das ist gestern wie heute Schwäche und Stärke zugleich. Als Stärke erweist es sich, wenn übereilte Fehlentscheidung verhindert wird. Als Schwäche erscheint es denen, die aus irgendeinem Grund rasche Ergebnisse herbeizwingen wollen. Da werden dann leicht Selbstzweifel und Unsicherheiten geweckt. Das bestätigt die Grossen in ihrer permanenten Unterschätzung des Kleinen, den sie aber eben doch auch selber brauchen; so kommt es zu ihren Versuchen, ihn zu instrumentalisiern, ihn mit Druck und Drohung willfährig zu machen. – Ähnliches zeigt sich auch beim Einzelmenschen. Der hohe Grad der Individualisierung und des Wohlstandes können zu einer übersteigerten Erwartungshaltung hinsichtlich Karriere und Vermögensbildung führen; das macht den Menschen verwundbar und lähmt ihn. Die hohen Scheidungs- und Selbstmordraten in der Schweiz sind ein Indiz für diesen Zusammenhang. Der dauernde Blick nach aussen macht die Seele schwach; das ständige Nachahmenwollen von "Vorbildern" macht unfrei zu eigenem Tun – beim Einzelnen wie beim Volk.



c) Aufgabe der Schweiz

Aus dem Leben und den Fährnissen der Eidgenossenschaft ergibt sich die Idee der Schweiz: der Mensch stellt die wahre Mitte der Gemeinschaftsordnung dar – nicht der Staat, der nur als Werkzeug etwas taugt. Leitidee ist die "Genossenschaft". Diese allein kann Sammlung erwirken. Als Glied Europas hat die Schweiz alle europäischen Strömungen aufgenommen, mitgetragen und verarbeitet gemäss ihrem Wesen. Daraus ergab sich je und je Belastung und Bewährungsprobe, diente aber auch der Festigung des Ganzen. So lebte in ihr der Lebensnerv des Abendlandes: kulturelle Einheit und ethnisch-politische Vielfalt benötigt eine Verbindung zwischen individueller Freiheit und staatlicher Tätigkeit, - ein Zustand, der nur durch Menschenbildung in einem menschlich gehandhabten Staat möglich ist. So wurde die Schweiz zum "paradigmatischen Fall politischer Integration", wie der amerikanische Politologe Karl W. Deutsch festhielt.



B. Europas Weg

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D. Zum Weg Europas in der Neuzeit


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