EUROPA IN DER SCHWEIZ


Einleitung

"Die Schweiz in der UNO"

B. Europas Weg

A. Die Schweiz setzt sich mit dem EWR auseinander



1. Die Interpretation des EWR

Alle Überlegungen stehen im Zusammenhang mit der EG. Der Bundesrat charakterisiert den Vertrag als nützliches Mittel für eine "vorbehaltlose Mitgliedschaft in der EG" (Botschaft I 4), als "Trainingslager" (Ogi). Auch im Ausland gibt es Stimmen, die ihn als schlechten Vertrag bezeichnen (Helmut Schmidt, Mitterand, Bangemann), im Vergleich mit der Voll-Mitgliedschaft.


a) Die Sicht der Befürworter

Arbeitslosigkeit hat einen hohen Stellenwert: "Ein EWR-Nein macht jeden fünften Schweizer arbeitslos!" (Delamuraz). Die Hochschule St. Gallen erwartet einen Zuwachs von 100'000 Arbeitslosen; aber Prof. Franz Jäger relativiert seinen Befund, es sei ja doch bloss eine "Projektskizze", eine solche Prognose stelle er höchstens als Nationalrat im Rededuell mit Blocher, "als Wissenschafter dagegen sage ich nie: Ohne EWR gehe in der Schweiz so und so viele Arbeitsplätze drauf! So etwas könnte ich gar nicht verantworten, das wäre ja nicht seriös!" Ähnlich geht es einer Tabelle von Prof. Hans Graf. Auch der Experte des Bundesrates, Prof. Heinz Hauser, rechnet mit Wachstumsimpulsen aus der EG und resümiert: "Wirtschaftlich lassen sich EWR-Vertrag, EG-Beitritt und Alleingang vertreten, sofern letzterer nicht Ausdruck einer nach innen gerichteten, protektionistisch orientierten Grundhaltung ist."

Viel wird vom Wettbewerb erwartet; denn Herausforderung belebe das wirtschaftliche Handeln und bringe bessere Ergebnisse. Aber bei jedem Wettbewerb gibt es Gewinner und Verlierer. Deshalb hört man auch warnende Stimmen. Thomas Schmidheiny mahnt, der EWR bedeute für die Schweiz nicht das Schlaraffenland, sondern Wettbewerb, Umschichtungen und Anpassungen. Und Adolf Ogi führt am 24.10.1992 aus, "dass Deregulierung z.B. bei Kartellen auch in Eigenregie wehtun, und zwar an der gleichen Stelle weh tun wie Anpassungen, die vom EWR ausgehen". Wenn vermehrter Wettbewerb tendenziell sinkende Preise erbringt, so gibt es Unternehmen, denen die Luft ausgehen wird. Und tiefere Kostenfaktoren (Boden, Arbeit, Kapital) bedeuten zugleich tiefere Löhne. Die Auswirkungen des EWR sind für verschiedene Bevölkerungsgruppen recht verschieden, werden aber in der öffentlichen Diskussion nicht beachtet.

Um ihre Konkurrenzfähigkeit macht sich die Exportbranche Sorgen: der Schweiz gehe es zwar jetzt relativ gut, aber sie müsse ihre Stellung auch langfristig erhalten und das sei nur möglich im EWR, "bei einem Ja sind wir dabei und werden nicht diskriminiert, bei einem Nein werden die Schweizer Produkte im Export verteuert" (Walter Bosshard, Wirtschaftsförderung). Andererseits glaubt der Textilverband nicht, dass durch den EWR die Benachteiligung der Textilprodukte durch die europäische Konkurrenz verschwinden würde, dazu bedürfe es des EG-Beitrittes, - eine Begründung dafür wird aber nicht gegeben.

Der "Standort Schweiz" gibt viel zu reden. Trotzdem es der Schweiz "relativ gut" geht, möchte man mehr Wirtschaftswachstum und Wohlstand. Darum soll der Standort Schweiz verbessert werden! Der Abbau von Kartellen bringe wettbewerbsfähige Preise. Aber der EWR verbietet nur grenzüberschreitende Kartelle. Ob die inländischen Branchenabsprachen dann nicht erst recht zunehmen werden, um die eigene Stellung im Markt zu festigen, muss man tatsächlich erwarten. Zudem wird ausser acht gelassen, dass Preissenkungen die Erwartungen und Marktentscheide sowohl der Konsumenten wie auch der Produzenten und letztlich auch des Staates beeinflussen. Niemand kann voraussagen, ob der Saldo aller Veränderungen positiv oder negativ zu Buche schlagen wird. Um den Standort aufzuwerten, werden bessere "Rahmenbedingungen" gefordert. Aber was heisst das eigentlich? Nur vage wird da von "Deregulierung und Liberalisierung" geredet. In den Geschäftsberichten 1992 einer Reihe von schweizerischen Unternehmen werden als entscheidende Faktoren des Geschäftserfolges erwähnt: das Arbeitsrecht, Löhne und Lohnnebenkosten, die Arbeitsproduktivität, die Zusammenarbeit der Sozialpartner und der Arbeitsfriede, das Arbeitsniveau, die Steuern, motivierte Mitarbeiter, die Grundausbildung der Angestellten und ihre geistige Flexibilität. Dazu kommen noch Umweltbewustsein und Umweltpolitik, die gemäss einer bundesdeutschen Studie "Umweltschutz und Industriestandort" zu Kostensenkungen aus Energiesparmassnahmen und zur Schaffung neuer Märkte führen. Jacob Schmidheiny bestätigt diesen Zusammenhang. So geniesst denn "die Schweiz als Standort eine ungebrochene Attraktivität bei deutschen Unternehmen – wenn auch schon seit längerem (!) nicht mehr als reiner Standort für Grossproduktionen" (NZZ 1.4.1993). Hermann Vodicka und Jakob Züllig schildern überzeugt diesen Sachverhalt: "Die Schweiz ist der beste und sicherste Standort Europas .... "Eigene Erfahrungen lassen Hans Widmer, Oerlikon-Bührle, urteilen: "Ich fürchte, dass die Ablehnung des EWR-Vertrages zu einem Standardargument für schwache Unternehmensleistung wird".

Vom heutigen Zustand der Schweiz denken manche Befürworter eher schlecht. Sie sind überzeugt, "dass bei einem Alleingang die nötigen politischen Mehrheiten nicht vorhanden sind, um die Umweltschutz-Gesetzgebung weiter zu entwickeln". Und Adolf Ogi hat Bedenken, ob wir imstande seien, in Eigenregie zu liberalisieren und zu deregulieren: "Fraglich ist, ob unser Land dazu den Willen und die Kraft hätte" (19.11.1992). Aber im gleichen Referat spricht er von der unbezweifelbaren Wahrheit: "Der EWR wird uns auch nicht unsere hausgemachten Probleme vom Tisch zaubern"; wir werden also doch wenigstens diese selber angehen. Und im vorangegangenen Jahr hat doch derselbe Mann erklärt: unser Verkaufsmarkt sei bedeutend freier organisiert als jener der EG-Staaten, er müsste im heute kaum wahrscheinlichen Fall eines EG-Beitrittes nicht erst liberalisiert werden (NZZ 17.6.1991). Das also haben wir doch selber zustande gebracht! An der Kraft scheint es also nicht zu liegen. Aber woran denn nur? Man vermisst in der Schweiz Alternativen und Zukunftsvisionen, man konstatiert dagegen "Nabelschau, Eigenbröteltum und Überheblichkeit"; unsere geschlossenen Grenzen seien zu sprengen, damit die muffige Luft endlich entweichen möge So jubelt Frau Grendelmeier, LDU: "Europa hat uns eingeholt; der Sonderfall Schweiz ist vorbei!" Und eine Gruppe von Alt-Bundesräten glaubt, die Schweiz stehle sich mit einem Nein aus der europäischen Verantwortung und mache sich abhängig von dem, was ihre Nachbarn ohne sie beschliessen würden. Aber sie erklären nicht worin und wem gegenüber eine solche Verantwortung besteht und wer in aller Welt unabhängig von seiner Umgebung leben könne. Beim "Nachvollzug" ist die entscheidende Frage doch bloss die, ob er autonom oder heteronom-unfrei erfolgt.

Für manche Gutgesinnte ist die EG eigentlicher Hoffnungsträger: die europäische Integration ist ein friedenerhaltender Prozess, und weil die Schweiz zu Europa gehört, soll sie sich solidarisch verhalten (Prof. Daniel Thürer); von uns ist heute gefordert ein fröhliches, mutiges JA zu offenen Grenzen, zur Internationalität, zur Kommunikation und zum gemeinsamen Handeln im Bewusstsein der Gemeinsamkeit und Gemeinschaftlichkeit (Jacqueline Fehr); globale Probleme, wie Umweltbelastung, Arbeitslosigkeit, Kriminalität, können nur mehr durch grenzüberschreitende Verständigung gelöst werden; wir sollen mitdenken, mitreden, mitgestalten beim "Bau des europäischen Hauses", unsern Beitrag an Europa leisten; wir haben eine Chance erhalten, uns die grossen Zeitfragen zu stellen, Europa darf nicht nur wirtschaftliches Projekt für den Kapitalismus der Multis bleiben, sondern es ist anzustreben ein gerechtes, sozialeres Europa der Kulturen (Yvette Theraulaz). In diesen Erwartungen steckt viel Berechtigung! Leider wird unreflektiert Europa mit der EG verwechselt und niemand bedenkt, in welchen Formen sich die Integration verwirklichen muss, um ihren Sinn zu erfüllen. Völlig offen bleibt auch, was "Europa" überhaupt heissen soll.



b) Die Sicht der Gegner

"Der Abbau der vielfältigen nichttarifären Handelsbarrieren .... gibt den Unternehmen die Chance zu Umsatzsteigerungen und die Möglichkeit, sich durch Anpassungen an die veränderten Marktbedingungen für den europäischen und weltweiten Wettbewerb zu rüsten", - das verspricht der Cecchini-Bericht, erstellt im Auftrag der Kommission. Die Gegner verweisen aber auf die sozialen Kosten, die in den USA bereits augenfällig sind: Deregulierung in einem grossen Wirtschaftsraum führt zu Millionen von Arbeitslosen und Armen, zu schlechter Produktequalität von Waren und Dienstleistungen und zu ungenügenden Investitionen in den Produktionsapparat. Die Zentrumsbildung wird begünstigt, und die regionalen Unterschiede werden grösser. Auch darauf wird von Gegnern verwiesen, dass Kartelle nicht generell schlecht sind: für Unternehmer wie für die Arbeitnehmer ergeben sich stabilere und somit berechenbare Verhältnisse; das bleibt unbedenklich, so lange Produzenten und Konsumenten paritätisch zusammenwirken.

"Das Gedeihen der Wirtschaft ist im EWR das oberste Gebot, ungeachtet schöner Worte über Gesellschaftspolitik und Umwelt" (Prof. Peter Schiess). Die im Vertrag erwähnte Zusammenarbeit in Umwelt-, Bildungs-und Sozialfragen dient bloss der Verwirklichung des Hauptzieles, meint Nationalrätin Rosmarie Bär und fährt fort: "Im Endeffekt verkommt eine solche Politik zur Verwalterin eines Wirtschaftsprozesses, der Mensch wird zum Marktobjekt". Andere Stellungnahmen verweisen auf kritische Stimmen wie Hans Jonas, Erich Fromm oder der Club of Rom, die alle ein grundsätzliches Umdenken in unserer Zivilisation fordern, - weg von permanentem qualitativem Wachstum, hin zu humaner Solidarität (Carla Meier-Sehtaler). "Der EWR definiert keine qualitativen Zielen ...., er fordert, dass wir diesem Anachronismus unsere Grundwerte opfern".

Ein anderer Aspekt tritt ins Blickfeld mit folgender Feststellung: "Ob das Bekenntnis zur Marktwirtschaft mit den Tausenden von Seiten des EWR-Vertrages vereinbar ist, steht auf einem anderen Blatt .... Der Trend zu mehr Staat hält trotz marktwirtschaftlichen Lippenbekenntnissen ungebrochen an" (Prof. Kurt Schiltknecht). "Der Wettbewerb der Systeme und die Liberalisierung werden der Harmonisierung der Märkte geopfert" (NR Walter Frey). "Ich will nicht verneinen, dass im EWR die Konzentrationsbewegung gefördert wird" (Elmar Ledergerber). "Die Grossstädte und die Industriezentren könnten zu den Gewinnern des EWR gehören" (Elisabeth Zölch). Ob per Saldo mit dem EWR überhaupt Erfolge zu erzielen sind, scheint manchen eher fraglich: "Ob wirtschaftliche Vorteile im EWR- Vertrag liegen, kann man mit soviel Gründen bestreiten wie erwarten. Die Auswirkungen kennt niemand. Jedem Vorteil steht ein Nachteil gegenüber" (Jean-Pierre Bonny). "Wirtschaftprognosen sind sehr unsicher. Entsprechend wird für künftiges Wirtschaftswachstum eine Streubreite angegeben". Prof. Heinz Hauser weist darauf hin, dass die Prognose-Streubreite grösser ist als der vermutete EWR-Wachstumseffekt. Er betont denn auch, die Frage des EWR- Beitritts sei mehr eine politische denn eine wirtschaftliche Frage" ("Forum gegen den EWR-und EG-Beitritt").

Mit dem inneren Zustand der EG befassen sich Befürworter kaum; bei den Gegnern steht er im Vordergrund. "Der EWR ist nichts anderes als der Vorhof der EG. Auch hier weht der Geist von Brüssel: Mehr staatliche Einmischung, Vorschriften und Bürokratie; weniger Volksrechte und Eigenständigkeit. Dieser Preis für einen grösseren europäischen Binnenmarkt ist zu hoch" (Prof. Hans Letsch). "Ich fürchte, dass der EWR eine Distanzierung der Schweiz von Europa wird ... Er hält uns von den entscheidenden Fragen ab. Er trennt" (Ulrich Bremi). Walter Reist, Hinwil, meint, das System der EG sei auf Gigantismus angelegt, statt kleinen Einheiten Spielraum zu lassen; das bringe Dirigismus und Beamtenwillkür. Herr Bangemann, EG-Kommissar, beschreibt in erfrischender Naivität den Sachverhalt in seiner Zürcher Rede: "Das grösste Problem dürfte sein, die innerstaatlichen Entscheidungsstrukturen so anzupassen, dass die Schweiz ein zuverlässiger und berechenbarer (!) EG-Partner sein kann. Gemeinsam getroffene Beschlüsse müssen von den Kantonen umgesetzt werden, auch wenn sie dagegen sind. Volksabstimmungen über EG- Beschlüsse kann und wird es nicht geben. Darüber muss man sich vollkommen klar sein". Das veranlasste Prof.H. Peter zum Kommentar: "Wir hätten konform mit den 380 Millionen Europäern zu sein, in der Pflicht, zuverlässiger und berechenbarer Partner zu sein!" "Jacques Delors hat einmal zu Recht gesagt: wir sind entweder zentralistisch und relativ undemokratisch, oder wir können unser Ziel nicht erreichen. Wenn jeder Staat dreinredet, wenn Sonderzüglein gefahren werden müssen, dann fällt die Idee der Einheitlichkeit dahin. Und dieser Zentralismus bedeutet gleichzeitig die Preisgabe des Föderalismus" (Christoph Blocher). Mit dem Vertrag von Maastricht habe die EG klar ihre Ziele fixiert: nur noch eine Währung, eine Armee, eine Wirtschaftsordnung, eine politische Stimme. "Der Preis für diesen Weg ist für unser Land und unser Volk um ein Vielfaches zu hoch. Verlust an Souveränität, an Selbstbestimmungsrecht und an nationaler Eigenständigkeit kann niemals mit wirtschaftlichem Vorteil aufgewogen werden (Annemarie Frey).

Immer wieder mahnen Gegner, wir sollten uns auf unsere eigenen Kräfte besinnen: "Die ordnungspolitische Erneuerung muss von innen kommen" (Walter Reist, Hinwil); "Mit der Vorwärtsstrategie werden unsere zum Teil vernachlässigten Hausaufgaben nicht gelöst" (Dr. Paul Eisenring); "Wir sind ein Sonderfall durch unsere politischen Strukturen, die Geschichte, die geographischen, sprachlichen und wirtschaftlichen Bedingungen. Also wird niemand unsere Probleme lösen können, als wir selber". So sieht es auch Dr. W. Meyer: "Wir müssen den Mut haben, unser Haus auch wieder ohne Hilfe des EWR in Ordnung zu bringen, indem wir unsere allgemeine Lethargie und das bequemliche Wohlstandsdenken überwinden". Der Schritt zur Selbstheilung würde blockierte kreative Kräfte wecken: "Eine Gesundung an Körper und Seele auch einer Nation kann nur von innen herkommen. Der heilsame Schock des sich im "Alleingang" bewähren-müssens wird konstruktive Kräfte mobilisieren" (Annemarie Frey).



2. Die Lösungssuche

Aufschlussreich für den heutigen Zustand der politischen Schweiz ist das Verhalten des Bundesrates im Vorfeld der EWR-Abstimmung.


a) Stellungnahmen des Bundesrates

In seinem Integrationsbericht vom August 1988 hielt der Bundesrat fest, es entspreche "dem Willen der grossen Mehrheit des Schweizervolkes, an den staatspolitischen Grundgegebenheit der Nation festzuhalten". Flavio Cotti erklärte in Brügge, nur ein dezentrales, föderalistisch gestaltetes Europa, welches kleine Einheiten und Schwäche respektiere, ermögliche Demokratie. Ebenso bestimmt äusserte sich an der EFTA-Konferenz in Göteborg Juni 1990 Bundesrat Koller in diesem Sinne. Auch im Oktober 1990 forderte Delamuraz die EG-Elite auf, davon Abstand zu nehmen, "spezifische Merkmale der EFTA-Staaten mit der Dampfwalze zu nivellieren"; im Dezember 1990 hält er fest, es bleibe dabei; dass die EFTA ein Mitspracherecht bei den EWR-relevanten Entscheiden der EG verlange, um eine Satellisierung zu verhindern. "Am Treffen der EFTA-Minister in Genf Februar 1991 stellte er fest, dass die EG in den Verhandlungen einen härteren Ton angeschlagen habe, um Konzessionsbereitschaft zu erzwingen: "Ich bin beunruhigt, weil ich den Eindruck habe, dass EFTA-Länder unter dem Druck des Juni-Termins zunehmend bereit sind, Forderungen der Gemeinschaft zu erfüllen und damit einen sehr unbefriedigenden EWR zu akzeptieren". Als ihm daraufhin brieflich zu seiner klaren Stellungnahme gratuliert wurde, antwortete er am 22.3.1991: "Seien Sie versichert, dass ich alles daran setzen werde, einen guten Vertrag über den Europäischen Wirtschaftsraum auszuhandeln – einen Vertrag, der unseres Landes würdig ist und unserer Eigenständigkeit Rechnung trägt". Dann aber änderte der Ton markant! An der Ustertag-Feier im November 1991 sprach Delamuraz von der Notwendigkeit, dass wir ein neues Gemeinschaftsgefühl zu entwickeln hätten, - freilich , ohne mitzuteilen, was das denn heissen solle! (Hatten wir nicht vor fünfzig Jahren Ähnliches gehört?) Eine gleichlaufende Entwicklung machte auch Bundesrat Koller vom Juni 1990 in Göteborg bis zum Oktober 1991 durch. Auch Bundesrat Ogi und Franz Blankart machten die Wende mit. Eindeutig anders tönte es aber bei Benedikt von Tscharner: er vermisst "eine breitangelegte, dynamische Zusammenarbeit, die auf einem grundsätzlichen Parallelismus fusst"; denn "die EG will gar nicht richtig verhandeln", aus der Brüsseler Zentrale seien nur Informationen erhältlich und von einer gemeinsamen Beschlussfassung könne nicht die Rede sein. Vor drei Jahren habe die Kommission einen wohl formulierten Vorschlag zur Gestaltung eines EWR-Vertrages unterbreitet; in der Zwischenzeit sei daraus ein einseitiges Diktat geworden. Im Oktober 1991 bekräftigte Bundesrat Ogi dieses Urteil.

So richtig die grundsätzlichen Aussagen von Bundesräten gewesen waren, in der Schlussphase bis zur Abstimmung war alles in Vergessenheit geraten. Man wollte einfach "in dem Zug" sein, um ja nicht den Anschluss zu verpassen. Taktik beherrschte das Feld! Niemand dachte nunmehr daran, "ein Mitspracherecht bei den EWR-relevanten Entscheiden zu verlangen, um eine Satellisierung zu verhindern!" (Delamuraz).

Unser Anschauungsmaterial über die Haltung des Bundesrates ist nun allerdings in verschiedener Hinsicht eher dürftig. Bundesrat Stich hüllte sich in beharrliches Schweigen; Cotti machte es nicht viel besser; Villiger liess sich selten hören; selbst der Bundespräsident äusserte sich kaum und an einer 1. August-Ansprache sagte er kein Wort über das Verhältnis von Schweiz und Europa. Es verbleiben also nur Koller, Delamuraz und Ogi. Sie stellten sich auf die Seite der Befürworter; ob sie mit ganzem Herzen bei der Sache waren, ist nicht zu ermitteln. Jedenfalls sagte Ogi ein Interview mit dem "TA-Magazin" mit Gründen ab, die der Redaktor nicht ernst nehmen konnte und zum Kommentar veranlasste: "Ogi's Interviewabsage ist symptomatisch für die bundesrätliche Ratlosigkeit und Unentschlossenheit vor der EWR-Abstimmung. Die Situation erinnert fatal an die Uno-Abstimmung von 1986".



b) Gedankliche Grundlagen des Lösungsversuches

Eine breite Untersuchung aller wichtigen Aspekte fehlt. Der Bundesrat hat sich damit begnügt, nur gerade einen einzigen Experten zu beauftragen. Zwar hatte er mit Prof. Hauser noch Glück, da dieser sorgfältig und umsichtig an die Zusammenhänge herangeht und immer wieder darauf verweist, dass sich seine Untersuchung auftragsgemäss auf den wirtschaftlichen Bereich beschränken müsse, dass aber "wirtschaftliche Überlegungen die Diskussion über politische Argumente nicht ersetzen können". Hauser unterscheidet klar das Status-quo-Szenario vom "Alleingang". Sein Gutachten endet mit dem Satz: "wichtiger als die gewählte europapolitische Strategie ist die Bereitschaft, auch die Wirtschaftspolitik dem internationalen Wettbewerb auszusetzen". Von all dem ist beim Bundesrat keine Spur zu finden! Seine Botschaft vom 18.5.1992 ist einseitg und ohne Alternative, "ohne sachliche Darstellung aller einschlägigen Probleme und Folgen, aller möglichen Szenarien unserer Europapolitik abgefasst" (Hans Rudolf Böckli). Darum wurden von sechs Fraktionen des Nationalrats zusätzliche Angaben verlangt: über den "Alleingang", über den EWR als auf Dauer bestimmte Institution, über die Konsequenzen des Vertrages von Maastricht, über die Sicherheits- und Neutralitätspolitik, die Volksrechte, den Föderalismus und die Landwirtschaftspolitik.

Mangelhafte Gedankenarbeit verrät sich in der fragwürdigen Anwendung bestimmter Begriffe. Meistens, wenn der Bundesrat "Europa" sagt, meint er eigentlich die EG, trotzdem J.-P. Delamuraz in einem Brief vom 22.3.1991 völlig richtig zu bedenken gibt: "Die Schweiz gehört zu Europa ..., aber die EG kann keinen Alleinvertretungsanspruch auf Europa erheben". Ferner mahnt der Bundesrat gern und oft zu "Solidarität", ohne zu präzisieren, wer gegenüber wem solidarisch zu sein hat, und in welchen Zusammenhängen und wieweit Solidarität erforderlich ist. So entgeht ihm, dass sie die ebenfalls empfohlene "Subsidiarität" einschränkt. Diese selber ist ebenfalls ein reichlich vager Begriff. Wird er im politischen Zusammenhang verwendet als das Prinzip, wonach die höhere Ebene nur das bestimme, was die tiefere nicht leisten kann, so ist zu klären, ob es sich um ein Recht oder eine Pflicht handelt und wer jeweils inbezug auf eine konkrete Situation zu befinden hat, wer für die Aufgabenerfüllung zuständig ist. Mit den Schlagwörtern "Isolation" oder "Alleingang" suggeriert man dem Volk einen Gang ins Elend, wo man dann irgendwie zu Grunde geht. Im Weiteren wird davon gesprochen, die "Neutralität" sei neu zu definieren, sie habe sich überlebt, sei bloss eine Art von Egoismus. Dass sie das zwar sein kann, aber nicht im ursprünglichen Sinn so ist, darüber verliert der Bundesrat kein Wort – und er macht nicht den geringsten Versuch, einen bessern Begriffsinhalt zur Diskussion zu stellen. Allerdings verlangt er nicht, man solle die "Neutralität aufgeben"; er macht einfach keinen Neutralitätsvorbehalt im Beitrittsgesuch und verhält sich damit "neutral" im falschen Sinne, indem er sich um eine Stellungnahme drückt. Dass in bundesrätlichen Äusserungen so manches verschwommen bleibt, macht die Lösungssuche schwierig.

Einer eigentlichen Falschinformation machte sich der Bundesrat schuldig, als im Bundesarchiv zu Schwyz 1992 die Herren Ogi und Koller behaupteten, der EWR-Vertrag beinhalte nichts anderes als eine Fortsetzung der bisherigen Freihandelspolitik, - eine unverständliche Aussage, wenn man die Präambel und die Art. 1; 2 e.f.; 46, 66 und 78 ernst nimmt. Und in den Erläuterungen zur Volksabstimmung wird darauf verwiesen, dass "die Landwirtschaft nicht vom EWR tangiert" sei (Seite 15), was nach Art. 19 EWRV eindeutig falsch ist.

Kaum vertrauensbildend in der Diskussion wirken das Verschweigen und das Ausweichen beim Auftauchen unbequemer Fragen aus dem Publikum; da entgegnet man mit Platitüden, wie etwa "Angst ist ein schlechter Ratgeber" (Koller), oder man unterstellt dem Andersdenkenden Voreingenommenheit: "Die Mentalität der Schutzwälle, der Ängste und der Defensive sind eine schlechte Ausgangslage zur Gestaltung unserer Zukunft" (Ogi). Das ist an sich goldrichtig, verfehlt aber das Ziel, wenn der Fragesteller eine berechtigte Frage stellt. "Hilfreich" sind allemal auch Slogans, speziell in angeregter Diskussionsrunde: die Formel "EWR gleich Wirtschaftswachstum und Wohlstand" wirkt Wunder und lässt unbequeme Frager verstummen. So wird "zwar reichlich, aber einseitig informiert. Die Information beschränkt sich auf Slogans oder simplifizierte Darstellungen, die vom Integrationsbüro geliefert und von den Medien verbreitet werden" (Martin Chevallaz).

Die "Aufklärungsarbeit" des Bundesrates macht ihn selber zur Partei. So gibt es nun leider eine offizielle Meinung und eine inoffizielle; die erstere wird durch die öffentliche Hand finanziert, ahnungslos und undemokratisch. "Schon im Entscheidungsprozess wird die Demokratie verleugnet. Es wird nicht wirklich über die Vor- und Nachteile informiert".



3. Ergebnisse


a) Die entscheidenden Gesichtspunkte: Wirtschaft, Schweiz, EG

Die Prognosen zum Einfluss des EWR auf unsere Wirtschaft weisen eine verwirrliche Vielfalt auf und sind in wichtigen Punkten widersprüchlich, so etwa in bezug auf Arbeitslosigkeit, Wettbewerb, Export und Investitionen. Kontrovers ist selbst die Beurteilung unseres Standortes; die einen halten ihn für gut, wollen ihn aber erhalten oder gar verbessern; andere glauben, er sei geschwächt und nur die Mitgliedschaft im EWR könne ihm aufhelfen; eine dritte Gruppe sieht da überhaupt keine Probleme, weder jetzt noch zukünftig, sofern wir unsere Hausaufgaben lösen werden. Einige Gegner des Vertrages lehnen diesen auch darum ab, weil er dem Wirtschaftsbereich noch mehr Gewicht auf Kosten anderer Lebensbereiche verleihen würde. Ob aber überhaupt eine direkt-kausale Abhängigkeit von der EG entstehen würde, ist von keiner Seite zwingend erwiesen worden. Und der Saldo aller Wirkungen ist völlig zweifelhaft. Niemand kann mit zureichenden Gründen eine förderliche Zukunft dank EWR erwarten: entscheidend sind ganz andere Zusammenhänge.

Seit der Jahrhundertmitte macht sich das "Unbehagen im Kleinstaat", das "Helvetische Malaise" in nagenden Zweifeln und in neuer Art immer stärker bemerkbar. Man begehrt Öffnung durch Niederreissen von Landesgrenzen, um endlich wieder frei atmen zu können. Dabeisein möchte man, kommunizieren und grosszügig zusammenarbeiten mit "Europa" (so Befürworter), resp. mit der "Welt" (so einzelne Gegner). Man hält dafür, dass für eine gedankliche Entwicklung ein neuer Impuls nötig sei. Die Schweiz sei alt und kraftlos geworden. Nur Druck von aussen könne sie regenerieren und retten! Der EWR scheint sich als probates Mittel dafür anzubieten – so wird jedenfalls behauptet, aber niemand hat das je zu erweisen versucht. Und ob die empfohlene institutionelle Einbindung wirklich der richtige Ansatzpunkt für Reformen sei oder überhaupt nichts im gewünschten Sinne verändere oder vielleicht sogar noch unerwünschte Nebenwirkungen auslöse, - darüber verlautet kein einziges Wort. Statt dessen wird viel über Rahmenbedingungen geredet, als ob solche die Richtung und die Qualität unseres Handelns bestimmen könnten.

Die EG wird erstaunlicherweise in beiden Lagern ähnlich beurteilt: man ortet bei ihr ein Streben nach Einheitlichkeit, woraus sich zwangsläufig Zentralismus, Dirigismus, Bürokratie ergeben. Aber die (wenigen) Befürworter, die diesen Sachverhalt ansprechen, bleiben auch da ihrer Grundhaltung getreu: sie wünschen und erwarten, wollen verbessern, mitbestimmen und überwinden, - diesen Ungeist nämlich. Den Gegner scheint eine solche Einflussnahme auf die Struktur der EG schlicht unmöglich zu sein; sie wollen den Preis der unumgänglichen "politischen" Nachteile auf keinen Fall akzeptieren



b) Die Argumentation

Eine eigentliche Auseinandersetzung fand kaum in der Öffentlichkeit statt. Es gab Monologe und Aufrufe zur Parteinahme; man versuchte sich in Seelenmassage und Manipulation. Taktik schien wichtiger, als Klarstellung. Man verunglimpfte einzelne Parteien oder Personen, statt mit ihnen ein wirkliches Gespräch zu suchen.

Statt Zusammenhänge zu erfassen, verblieb die Argumentation punktuell und additiv. Andererseits fehlte es an sachlicher Differenzierung: dann wurden einem Phänomen kritiklos Wirkungen anderer Faktoren zugerechnet, so z.B. wurde eine wirtschaftliche Verbesserung dem System der EG gutgeschrieben, statt zu untersuchen, ob nicht der Wirtschaftsprozess als solcher eine Ausdehnung erbracht habe, aus globalen, regionalen, strukturellen oder konjunkturellen Gründen. Da konnte es natürlich auch nie zu einer Gesamtbilanz der Ergebnisse in der EG kommen. Und Mängel im eigenen Land wurden kaum je mit den entsprechenden Zuständen innerhalb der EG in Beziehung gebracht.

Bei den Befürwortern herrschte tonangebend Fortschrittseuphorie. Und "Anpassung" wurde als Heilmittel für eigene Mängel bejubelt. Bei den Gegnern hingegen machte sich oft Resignation und defensive Haltung geltend. Überall, beim Volk wie bei der Elite, konstatierte man mangelhafte Gedankenarbeit und damit eine eindimensionale Behandlung von zu wenig Elementen, verbunden mit einem reduktionistischem Verfahren, das ausgrenzt, was nicht in den Raster passt. Denn alles, was man mitteilte, sollte ja den eigenen Zielen dienen, hatte somit bloss taktische Bedeutung.



c) Zustand der Gesellschaft

Die Mängel der Information und der Argumentation bewirkten ein Patt. Da bildeten sich starre Fronten mit gelegentlichem Sperrfeuer, aber ohne Bewegung bei zunehmender Verarmung an innerem Leben.

Diese unfruchtbare Patt-Situation gilt es zu überwinden! Aber wie? Eine geistige Lähmung kann nur aus dem Geist überwunden werden. Da sind zwei Schritte hilfreich:

-
in intellektueller Redlichkeit sind alle wichtigen Argumente sauber zu prüfen. - sachlich und nicht parteipolitisch, um zu erweisen, was standhält;

-
die allem Einzelnen übergeordneten Gesichtspunkte sind zu finden, um die Vereinzelung – achlich und menschlich – zu überwinden.

Gedankenarbeit erschliesst den richtigen Weg.



d) Die sinnstiftenden Gegebenheiten

Allen Äusserungen zum EWR liegen stillschweigende Voraussetzungen zugrunde; diese beeinflussen diesbezügliche Wahrnehmungen und das schlussfolgernde Denken. Darum muss bewusst werden, was die so verschiedenartigen Gegebenheiten "Europa, Schweiz, EU" eigentlich bedeuten. Drei Fragen stellen sich: Was heisst Europa? Was ist die Schweiz? Was erstrebt die EU?

Diese Fragen sind nur im geschichtlichen Zusammenhang zu beantworten; das Wesen und Wirken dieser drei Grössen drücken sich in ihrem Weg und seinen Aufgaben aus.



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